Öffentlicher Verkehr: Wer zahlt, soll bestimmen

Kanton Zug wehrt sich gegen Einmischung aus Bundesbern

Der Bund plant Schritte in Richtung einheitlicher Tarife im öffentlichen Verkehr. Der Zuger Regierungsrat befürchtet, dadurch mit höheren Kosten konfrontiert zu sein – ohne das beeinflussen zu können. Er kritisiert die Bundespläne zudem als Schwächung des Föderalismus.

Der Kanton Zug will auch in Zukunft die Gestaltung des öffentlichen Verkehrs in seinem Gebiet mitbestimmen. Zusammen mit den Kantonen Aargau, Glarus, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau und Zürich wehrt er sich deshalb gegen die vom Bund geplanten Änderungen im Rahmen der Organisation der Bahninfrastruktur (OBI), wie er diesen Montag in einer Mitteilung festhält.

Mitte November hat der Bund die Botschaft zur Vorlage zuhanden des Bundesparlaments verabschiedet – und bei mehreren Kantonen für Verärgerung gesorgt. Ohne Absprache mit den Kantonen habe der Bund darin auch sachfremde Änderungen eingefügt, lautet die Kritik aus Zug. Gemeint ist, dass der Bundesrat mit der Vorlage die regionalen Tarifsysteme tendenziell vereinheitlichen will.

Konkret soll der Bund sogenannte Systemführer einsetzen, die landesweit gültige Lösungen für den öffentlichen Verkehr und die Tarife durchsetzen sollen. Heute unterhält praktisch jede Region ihr eigenes Tarifsystem und überregional bestimmt die gefahrene Strecke den Preis.

Wer zahlt, soll bestimmen

Stossend ist gemäss dem Zuger Regierungsrat der Umstand, dass ein vom Bund eingesetzter Systemführer finanzielle Entscheidungen zu Lasten der Kantone und Gemeinden fällen kann, ohne selbst für die Folgen verantwortlich zu sein. Oder in anderen Worten: Entscheiden würde nicht mehr der, der auch bezahlt. Der öffentliche Verkehr solle eine Verbundaufgabe bleiben, bei der die Besteller ihrem finanziellen Engagement entsprechend auch mitwirken können, fordert der Kanton Zug.

Der Kanton Zug befürchtet, dass mit der Änderung Mehrkosten anfallen, die zum grössten Teil am Kanton hängen blieben, obwohl dieser nichts zu sagen hat. Zudem würde es dazu führen, dass der Kanton in Sparzeiten nicht mehr am Tarif schrauben könnte, und somit «unweigerlich ein Abbau des ÖV-Angebots droht», heisst es in einer Mitteilung des Regierungsrates.

Die Vorlage des Bundes unterlaufe zudem die die föderalistische Tradition und das Prinzip der Subsidiarität, kritisiert der Zuger Regierungsrat weiter. Zusammen mit vielen anderen Kantonen stelle sich der Kanton Zug klar gegen diese Zentralisierungsbestrebungen. Es bestehe weder Not, dringender Handlungsbedarf noch substantielle Gründe, dem Bund in den wichtigen Bereichen Tarif und Vertrieb eine Generalermächtigung auszustellen.

Auch der Luzerner Regierungsrat plädierte in seiner Stellungnahme zuhanden des Bundes für mehr Mitsprache der Kantone. Die Besteller des öffentlichen Verkehrs müssten ins Verfahren eingebunden werden, damit die Anliegen und Bedürfnisse der Kantone berücksichtigt werden, so die Forderung aus Luzern.

Nur einheitliche Grundsätze?

Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamtes für Verkehr, kontert jedoch die Kritik. Die Verkehrsverbünde würden in ihrer Tarifgestaltung frei bleiben, sagte er diesen Sonntag in der «NZZ am Sonntag». Es gehe lediglich um einheitliche Grundsätze. Als Beispiel nannte er die Frage, ob eine Tageskarte nur an einem Tag gültig ist oder für 24 Stunden gelte oder wie viele Stationen als Kurzstrecke definiert werden. Ein einheitliches System könnte gemäss Füglistaler vieles vereinfachen, effizienter und damit letztlich günstiger werden.
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