Sieben von elf Gemeinden verfügen über ein aktuelles Inventar
Die Inventarisierung der schützenswerten Denkmäler im Kanton Zug kommt planmässig voran. Nach Konsultation der Gemeinden hat der Kanton nun auch für Risch und Steinhausen jene Liegenschaften definiert, für die eine so genannte «Schutz-Vermutung» besteht. Denkmalpflegerin Franziska Kaiser zeigte an zwei Abendveranstaltungen anhand von konkreten Beispielen auf, wie im Kanton Zug die Praxis von «Bewahren, Sanieren, Nutzen und Modernisieren» umgesetzt wird.
Wie die Zuger Regierung bereits im März 2015 bekannt gab, misst sie der Revision des Inventars der schützenswerten Denkmäler hohe Priorität zu. Die zuständige Direktion des Innern kommt mit der Revision aber auch einer Forderung der Gemeinden, Hauseigentümerschaften und der kantonalen Denkmalkommission nach. Im Inventar der schützenswerten Denkmäler sind Objekte erfasst, für die eine sogenannte Schutzvermutung besteht, die aber nicht geschützt sind. Die gegenwärtige Revision berücksichtigt Bauten, die bis 1975 erstellt wurden.
Betroffene Eigentümer wurden von der Direktion des Innern unter Beisein von Gemeindevertretern diese Woche zu Informationsveranstaltungen nach Rotkreuz bzw. Steinhausen eingeladen und über die gesetzlichen Grundlagen informiert. Franziska Kaiser betonte die wertvollen Rückmeldungen aus den Gemeinden bei den Inventarisierungsvorschlägen. «Die Gemeinden verfügen über viel Wissen, was die Bauhistorie angeht. Dieses macht sich der Kanton bei der Inventarisierung zu Nutze». Umgekehrt, so der Steinhauser Gemeinderat und Bauchef Andreas Hürlimann, würden die Gemeinden dank der Konsultation für erhaltenswerte Liegenschaften in ihren Gemeinden sensibilisiert und finde eine wichtige Diskussion statt.
Ruedi Knüsel, Bauchef der Gemeinde Risch betonte gegenüber dem Publikum, dass gerade ältere Generationen das Wachstum in seiner Gemeinde auch mit Skepsis verfolgten und es begrüssten, wenn die Gemeinde dem baukulturellen Erbe Sorge trage. Dieses leiste einen Beitrag zur Identifikation mit dem Dorf. «Ziel der Inventarisierung ist aber auch, Rechtssicherheit für die Eigentümer zu schaffen.» Das kantonale Gesetz schreibt vor, dass die Zuger Gemeinden die kantonale Denkmalpflege zur Stellungnahme einladen, bevor Baubewilligungen für Bauvorhaben an inventarisierten Liegenschaften erteilt werden.
Nach Zug, Baar, Cham, Menzingen, Neuheim, Risch und Steinhausen steht die Inventarisierung in einem nächsten Schritt für die Gemeinden Hünenberg und Walchwil an. Die Revision des kantonalen Inventars der schützenswerten Denkmäler wird voraussichtlich bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Ausgehend vom gesamten Gebäudebestand gelten im Kanton Zug heute rund 6 Prozent der Bauten als schützenswert. Etwa 2 Prozent stehen unter Denkmalschutz. Regierungsrätin Manuela Weichelt sagte in der «Suurstoffi» in Rotkreuz vor versammelter Runde: «Mit der Inventarisierung zweier weiterer Gemeinden ist der Kanton Zug einen grossen Schritt weiter und dies nicht zuletzt dank dem konstruktiven Mitwirken der Gemeinden, deren Rückmeldung in den Prozess eingeflossen ist.»
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