Aufsichts- und Kontrollkommission übt Kritik

Rüge für Luzerner Finanzdirektor Schwerzmann

Bereits vor der Debatte über das KP17 wusste der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann über neuerliche Ertragsausfälle aus dem Finanzausgleich des Bundes (NFA) Bescheid. Die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Kantonsrates beanstandet, dass Schwerzmann den Regierungsrat und die Planungs- und Finanzkommission (PFK) nicht früher informierte.

Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat vor kurzem das Konsolidierungsprogramm 2017 (KP17) vorgelegt. Ende Juni debattierte der Kantonsrat im Rahmen eines Planungsberichtes KP17 über mögliche Sparmassnahmen. Zwei Tage nach Ende der Debatte informierte der Regierungsrat mit einer Medienmitteilung über erneut massiv tiefere Ausgleichszahlungen aus dem NFA an den Kanton Luzern. Damit verschärfte sich die Ausgangslage erneut.

Es stellte sich heraus, dass die eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) den kantonalen Finanzdirektionen am 20. April 2016 schriftlich erste NFA-Trendzahlen für 2017 mit dem Vermerk «für interne Zwecke» bekannt gegeben hatte. Daraus war ersichtlich, dass dem Kanton Luzern massiv weniger Geld zustehen würde als angenommen.

Feststellungen der AKK

Die AKK stellt aus Sicht der politischen Oberaufsicht insbesondere Fehler beim Informationsfluss fest. Finanzvorsteher Marcel Schwerzmann informierte den Gesamtregierungsrat zwar mehrfach über das erhöhte Risiko ausbleibender Zahlungen aus dem NFA, aber die konkreten Trend-Zahlen der EFV gab er aus Gründen der Vertraulichkeit weder dem Regierungsrat noch der PFK weiter. Diese Zahlen werden von der EFV für den internen Gebrauch klassiert und sollen nach Auskunft der EFV den Kantonen und insbesondere der Exekutive als Budgetierungshilfe dienen.

Nach Rücksprache der AKK mit der EFV wäre es vorstellbar gewesen, diese Zahlen im Sinne einer Grössenordnung zu verwenden. Nach Ansicht der AKK hätte Finanzvorsteher Marcel Schwerzmann die Trend-Zahlen mindestens dem Gesamtregierungsrat, in zweiter Linie auch der PFK, weitergeben müssen und dürfen. Nach Meinung der Mitglieder der AKK hätte auch der Kantonsrat vor der Beratung an der Juni-Session im Sinne einer Grössenordnung Kenntnis von diesen Zahlen haben müssen. Regierungsrat Marcel Schwerzmann schätzte folglich die Risiken und die Brisanz ausbleibender NFA-Zahlungen falsch ein.

Gesamtregierungsrat in der Kritik

Das konkrete Ausmass der geringeren Ausschüttung aus dem NFA war dem Gesamtregierungsrat zwar bis Mitte Juni nicht bekannt, das erhöhte Risiko jedoch schon. Die AKK ist deshalb der Meinung, dass damit auch der Gesamtregierungsrat in der Pflicht stand. Er hätte unter Berücksichtigung der angespannten finanzpolitischen Lage nachfragen und genauere Auskünfte verlangen müssen.

Neben der falschen Einschätzung der Situation zeugt der ungenügende Informationsfluss aus Sicht der AKK auch von mangelndem gegenseitigem Vertrauen. Der Regierungsrat ist eine Kollegialbehörde; es gibt keine Information, die ein Regierungsrat nicht mit seinen Kollegen teilen darf.

Die AKK hat den Bericht über ihre Untersuchung zur Kommunikation des Finanzdepartementes zu den NFA-Geldern dem Regierungsrat für eine Stellungnahme zugestellt. Die Umsetzung von Massnahmen wird im Rahmen der ordentlichen AKK-Prüftätigkeit weiterverfolgt. Die spezielle Untersuchung der AKK ist damit abgeschlossen.

Im Verlauf des Tages folgt ein ausführlicher Text zum Bericht der AKK.

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