Widerstand gegen Gebührenpflicht

Kantonsgericht muss über Ruswiler Parkgebühren entscheiden

Vorbei mit gratis parkieren: Die Gemeinde Ruswil will ein flächendeckendes Gebührenreglement einführen. Die Stimmbürger haben bereits Ja gesagt − doch nun muss das Kantonsgericht prüfen, ob es gesetzeskonform ist.

Eine Privatperson und eine Firma aus Ruswil wehren sich gegen das geplante Parkplatzgebührenreglement. Sie haben beim Luzerner Kantonsgericht Antrag auf eine Erlassprüfung eingereicht, wie die Gemeinde mitmiteilt. Damit muss das Kantonsgericht abklären, ob Bestimmungen des Parkplatzreglements gesetzeswidrig sind oder allenfalls einem übergeordneten Recht widersprechen.

Mit 58 Prozent Ja gesagt

Das Parkgebührenreglement ist am 5. Juni zur Abstimmung gelangt und wurde mit einem Ja-Stimmenanteil von rund 58 Prozent gutgeheissen. Es sieht vor, dass in Ruswil die öffentlichen Parkplätze und private Parkareale ab 20 Plätzen grundsätzlich rund um die Uhr kostenpflichtig sind. Nach den ersten 60 Minuten, die gratis sind, wird pro Stunde ein Franken fällig.

Die Einführung des Reglements ist eine Bedingung für den geplanten Bau des Parkhauses am Märtplatz, dem die Bevölkerung bereits letztes Jahr zugestimmt hat.

Die Gemeinde weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass das Parkgebührenreglement bereits im Vorfeld der Abstimmung durch das kantonale Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement geprüft und für rechtens befunden worden sei. In der Zwischenzeit habe es auch der Regierungsrat des Kantons genehmigt.

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