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Lara Weitzel

Schwanger – und plötzlich arbeitslos

(Bild: Fotolia)

Meine Schwangerschaft war nicht geplant. Da stand ich also ohne Job, ohne Erspartes und ohne gute Aussichten auf allfälliges Arbeitslosengeld. Was nun?

Meine Schwangerschaft war nicht geplant. Aber vom ersten Moment an willkommen. Zum Zeitpunkt des positiven Tests hatte ich gerade mein letztes Praktikum beendet. Fertig Praktika dachte ich. Sieben sind eindeutig genug. Der nächste Job ist eine Festanstellung. Schliesslich will ich mit 26 Jahren und nach vollendetem Studium endlich mal für meinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen können.

Gerade hielt ich mich mit ein paar Freelance-Jobs über Wasser, da riet mir noch am selben Tag der frohen Botschaft eine Freundin, dass dieses neu eröffnete Restaurant in Luzern noch Service-Personal suche. Warum nicht. Erfahrung in der Gastro hatte ich genug. Zudem musste eine sichere Einnahmequelle her. Und schwupps stand ich auch schon mit Uniform und Tablett wieder hinter dem Bartresen. Ein 60-Prozent-Pensum war meine Bedingung. Damit konnte ich meine Fixkosten decken. Während der restlichen Zeit verrichtete ich weiterhin Freelancejobs.

Nach dem ersten Monat wurde mir versichert, dass ich meine Arbeit gut mache und die Probezeit bestanden sei. Nur der schriftliche Arbeitsvertrag, der fehlte noch. Einen weiteren Monat später verkündete ich meine Schwangerschaft. Das Team reagierte nett, vermittelte mir den Anschein, dass auf die Situation Rücksicht genommen würde. Mündlich.

Plötzlich war alles anders

Als ich dann ein paar Wochen später aus meinem Kurzurlaub zurückkam, lag er endlich da, der schriftliche Arbeitsvertrag. Nur leider stand ganz was Anderes drin, als vereinbart war. «Für Mitarbeitende mit unregelmässigem Arbeitspensum (z.B. ‹Aushilfen› im Stundenlohn).» Parallel war ich für den kommenden Monat im Arbeitsplan nur noch ein bis zwei Mal eingeteilt. Und dann stand da noch, dass ich mich noch immer in der Probezeit befände. Nachträglich wurde diese von einem Monat auf drei Monate umdefiniert. «Der vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung vollumfänglich an die Stelle allfällig vorangehender Vereinbarungen und ersetzt diese vollständig.»

Als ich mit meinem Chef das Gespräch suchte, wurde in erster Linie auf meine Inflexibilität hingewiesen. Ich sei diejenige, die nie an Wochenenden arbeiten könne (was anfangs in keiner Weise ein Problem darstellte) und sowieso, sie wüssten ja nicht, wie lange ich das noch machen könnte. Ich wies darauf hin, dass dies so nicht abgemacht gewesen war und dass er meiner Nachfrage nach dem Arbeitsvertrag jeweils entgegnet hatte «Mein Wort gilt genau gleich viel wie wenn du’s schriftlich hast». Nun ja, nicht so ganz, wie sich herausstellte. Ich hatte nichts in der Hand. Schon klar, dass ich nicht bis kurz vor der Geburt hätte Nachtschichten machen können. Aber man kann doch miteinander reden und sich finden? Es sollte nicht so sein. Also unterzeichnete ich den Vertrag nicht. Die Kündigung folgte sofort.

Hilfsbereites Arbeitsamt

Da stand ich also ohne Job, ohne Erspartes und ohne gute Aussichten auf allfälliges Arbeitslosengeld (wenn man bedachte, dass ich bis zu diesem Zeitpunkt nur schlechtbezahlte Praktika oder Teilzeitjobs verrichtete). Sofort machte ich mich auf zum Arbeitslosenamt der Stadt Luzern. Was erwartete mich da bloss? Ich war weiss Gott nicht die erste arbeitslose Schwangere. Nur hatte ich in meinem Leben überhaupt schon lange genug gearbeitet, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben? Wer stellt mich denn noch ein als Schwangere? Kann ich mir ein Kind leisten? Werde ich ein Sozialfall? Da mein Freund noch eine Zweitlehre absolviert, wird auch er nicht in der Lage sein, für die Familie aufzukommen. Unzählige Fragen beschäftigten mich. Auf dem Arbeitsamt angekommen, zog ich eine Nummer und wurde zu einer Dame in ein Zimmer geläutet. Ich schilderte ihr die Situation. Sie zeigte viel Verständnis und ärgerte sich über Arbeitgeber, «die meinen sie können sich mit seinen Angestellten alles erlauben». Etwas Verständnis tat gut.

So nahm dieser Prozess seinen Lauf. Arbeitsbescheinigungen der letzten zwei Jahre einschicken, auf dem RAV aufkreuzen, Arbeitsbemühungen leisten, abwarten. Nach ein paar existentiellen Krisenanfällen suchte ich zudem Auskunft auf der Sozialberatungsstelle elbe der Stadt Luzern. Frau Steiner von der kostenfreien Schwangerschaftsberatung konnte mir dann am allermeisten Fragen beantworten. Jedes Mal ging ich beruhigt aus einer Sitzung. Wenn’s nicht anders geht, gibt es Möglichkeiten. Familien können mit einem individuell berechneten Haushaltsbudget unterstützt werden. Der Unterschied zur herkömmlichen Sozialhilfe dabei ist, dass Mütter Anspruch auf finanzielle Unterstützung für 12 Monate haben und nichts davon zurückerstattet werden muss.

Grosseltern – was täten wir ohne sie

Nach einem Monat gab’s dann endlich den Bescheid von der Arbeitslosenkasse, dass ich taggeldberechtig war. Zwar war der ausbezahlte Betrag unter dem Existenzminimum, doch immerhin. Es wird schon irgendwie gut kommen. Die Anlagen zu diesem Urvertrauen habe ich dem Haushalt zu verdanken, in dem ich gross geworden bin. Da wurde nämlich oft aus sehr wenig, sehr viel gemacht. Genauso zu verdanken hatte ich diesem Haushalt, dass ich als Ergänzung keine Sozialhilfe beziehen musste. Denn das Abenteuer Familienzuwachs löst eben auch in der Grosseltern-Generation überdimensionale Gefühle der Nächstenliebe aus. Diese familiäre Grosszügigkeit ist ein wahrhaftiges Privileg. Genauso wie die Zeit, die mir bleibt, mich mit dem neuen Leben zu beschäftigen, das in mir heranwächst.

 

Anlaufstellen für arbeitslose Schwangere

Erste Anlaufstelle: Stadt Luzern, Soziale Dienste. Die Situation schildern, Arbeitslosenkasse aussuchen und Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Sobald das getan ist, beim RAV melden (am besten sofort, nach Erhalt der Kündigung). Gleich mit Bewerben beginnen, Schwangere müssen sich bis acht Wochen vor dem Geburtstermin bewerben.

Auch arbeitslose Mütter haben Anspruch auf einen bezahlten 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Dieses Taggeld wird von der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers ausbezahlt. Bleiben soziale, rechtliche oder finanzielle Fragen offen, bietet die elbe, Fachstelle für Lebensfragen, eine kostenlose Schwangerschaftsberatung an.

 

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Kinder: Neun Monate sehnt man sie herbei und dann machen sie einen Haufen Arbeit. Und bestimmen ab sofort Mamis und Papis Leben. Fünf Mütter und ein Vater schreiben über ihren Alltag mit dem Familienzuwachs. Von Herausforderungen, Veränderungen, Ängsten und Freuden.
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