Selbst dem Richter verschlug es die Sprache

Zwei Luzerner Landbuben führen sich schlimmer auf als Max und Moritz

Max und Moritz, Zeichnung von Wilhelm Busch (1832-1908), Titelbild zu seiner gleichnamigen Erzählung, koloriert. (Bild: Wikipedia)

Sie randalierten in einer Waschanlage, stellten ein Jugendhaus auf den Kopf, klauten Birnenweggen und zündeten eine Kapelle an. Anders als in der Kindergeschichte enden die zwei Strolche aber nicht als Gänsefutter, sondern vor dem Kriminalgericht und der Jugendanwaltschaft.

«Menschen necken, Tiere quälen, Äpfel, Birnen, Zwetschgen stehlen.» Nach diesem Motto leben die beiden Lausebengel Max und Moritz in der bekannten Kindergeschichte von Wilhelm Busch. Und ganz ähnlich führten sich auch zwei Luzerner auf, bevor ihnen im Dezember 2017 von der Polizei das Handwerk gelegt wurde.

Ihre erste Tat war die Zerstörung einer Waschanlage. Die beiden jungen Männer wüteten auf einem Garagenareal und machten so ziemlich alles kaputt, was ihnen in die Hände geriet: Sie begannen mit dem Bedienfeld der Anlage, dem Thermometer und dem Münzeinwurf. Dann arbeiteten sie sich durch diverse Fahrzeuge, in dem sie die Kabel herausrissen, Gestänge verbogen und sogar den Sattel eines Rollers aufschnitten.

«Wir wollten sehen, wie eine Kirche brennt.»

Zitat aus der polizeilichen Befragung

Dieses war der erste Streich, doch der zweite folgt sogleich. Tags darauf nahmen sie sich den Hofladen einer Bäuerin vor. Sie schnappten sich eine Birnenwegge, Lebkuchen und Käse – und machten sich aus dem Staub.

Sie rissen sogar die Bretter aus dem Boden

Der dritte Streich folgte ein paar Monate später. Im Dezember 2017 musste ein Jugendhaus dran glauben. Zuerst verbogen sie die Wegweisschilder derart, dass sie in die entgegengesetzte Richtung zeigten. Dann brachen sie durch ein offenes Fenster ins Haus ein und schnappten sich drei Schaumfeuerlöscher, mit denen sie so lange herumspritzten, bis sie leer waren. Doch das reichte ihnen nicht. Sie besprühten die Wände danach mit einer Spraydose, warfen zahlreiche Möbel umher und rissen sogar die Bretter aus dem Boden.

Orgelpfeifen verbogen und das Gesangsbuch angezündet

Darauf folgte der vierte Streich. Sie gingen weiter zu einer Kapelle im Wald. Sie plünderten den Opferstock, öffneten gewaltsam den Tabernakel und assen die Hostien. Danach rissen sie mit aller Gewalt an mehreren Orgelpfeifen, wodurch eine verbog und zwei herausgerissen wurden. Als einer von ihnen ein Kirchengesangsbuch mit dem Feuerzeug ansengte, wollten sie plötzlich «sehen, wie eine Kirche brennt», wie einer von ihnen später aussagte. Sie zündeten eine Kerze auf dem hölzernen Altar an, stiessen diese um und legten das Altartuch darüber, um die Kapelle in Brand zu setzen. Der Plan gelang nur deshalb nicht, weil der Stoff feuerhemmend behandelt worden war. Dennoch entstand Sachschaden in der Höhe von 20'000 Franken.

Was nun folgte, war der letzte Streich. Als die beiden weiterzogen, kamen sie zu einer Scheune. Dort warfen sie einen Viehanhänger um, rissen die Stangen eines Kuhtrainers auseinander, drehten die Sicherungen heraus und warfen diese in den Wald. Dort fanden sie eine Partyhütte. Sie rissen die Tür aus der Verankerung und warfen die Bank, den Tisch, den Fernseher um – kurz – hauten das Mobiliar kurz und klein. Danach traten sie mit einem Motorrad den Heimweg an, obwohl sie keinen gültigen Fahrausweis hatten.

Polizeihaft zeigte keinerlei Wirkung

In der Geschichte von Max und Moritz werden die beiden Lausbuben vom Bäcker in die Mühle gesteckt, gemahlen und schliesslich von Gänsen gefressen. Ganz so brutal endet die Sache für die beiden Luzerner nicht. Einer der beiden war noch nicht volljährig und wurde daher von der Jugendstaatsanwaltschaft zur Rechenschaft gezogen. Diese Verfahren sind nicht öffentlich, weshalb nicht bekannt wird, wie dieses ausging. Sein Kumpane musste sich am Donnerstag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten.

«Sie haben mutwillig und sinnlos Schaden angerichtet. Das geht einfach nicht.»

Richter nach der Urteilseröffnung

Der ungelernte Landwirt, der mehrfach wegen ganz ähnlicher Delikte vorbestraft ist, war entwaffnend ehrlich. Dass er zwei Tage in Polizeihaft verbringen musste, habe ihn nicht beeindruckt, räumte er freimütig ein. Da verschlug es sogar dem Einzelrichter kurz fast die Sprache.

Richter setzt zur Predigt an

Aber es sei natürlich schon ein Fehler gewesen. Er werde jetzt aufhören so «z’gschehre», versprach der heute 25-Jährige. Das Kriminalgericht genehmigte den Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft. Und verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Franken und einer Busse von 600 Franken. Er muss sich zudem wegen seines problematischen Alkoholkonsums in ärztliche Behandlung begeben.

«Bosheit ist kein Lebenszweck!»

Meister Böck in der Geschichte von Wilhelm Busch

Der Mann musste nach der Urteilsverkündung zudem eine « kleine Predigt» des Richters über sich ergehen lassen, wie dieser es nannte. «Man kann ja ab und zu einen Blödsinn machen in der Jugend», sagte er. «Aber Sie haben mutwillig und sinnlos Schaden angerichtet. Das geht einfach nicht.» Wenn er wieder etwas anstelle, könne er den Traum vom eigenen Hof vergessen. «Dann werden sie keinen Richter mehr finden, der diese Gefängnisstrafe nicht vollzieht», sprach er ihm ins Gewissen.

Stellt der junge Mann in den nächsten vier Jahren nichts mehr an, dann muss er nicht ins Gefängnis. Vielleicht sieht er ja ein, wie am Ende der Kindergeschichte der Meister Böck: «Bosheit ist kein Lebenszweck!»

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon