Luzerner Kantonsgericht sagt Nein

Zwei Lehrlinge wollten bessere Noten erzwingen

Ausser Spesen nichts gewesen: das Luzerner Kantonsgericht hat die Klage von zwei Lehrlingen abgewiesen, die bessere Noten erstreiten wollten. Die bleiben nun auf den Gerichtskosten sitzen. 

Angefochten wurde von den beiden Lehrlingen die Note einer Teilprüfung, die sie eigentlich bestanden hatten. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtete, reichte die Note nicht für eine Ehrenmeldung, welche die beiden Lehrlinge gerne erreichen wollten.

Sie begannen einen 18-monatigen Versuch, den Entscheid umzustossen. Die Note der Zwischenprüfung setzte sich aus drei Teilnoten zusammen. Gegen eine davon erhoben die Lehrlinge Einsprache bei der zuständigen Prüfungskommission. Sie machten organisatorische Mängel geltend und verlangten eine neue ­Beurteilung ihrer Leistung. Als dies abgelehnt wurde, wandten sie sich ans kantonale Bildungsdepartement, das aber auf ihre Beschwerde nicht eintrat. Zum Schluss landete der Fall vor dem Kantonsgericht.

Der Rechtsweg könnte missbraucht werden

Die entscheidende Frage in diesem Fall war, ob die Einzelnoten einer Zwischenprüfung überhaupt anfechtbar sind. Wie das Kantonsgericht in seinem Urteil erklärt, ist das nur in Ausnahmefällen möglich. Dann, wenn zum Beispiel die Höhe der Note für das berufliche Weiterkommen entscheidend ist. Im konkreten Fall wirkte sich die Teilnote der Zwischenprüfung gerade mal zu 5 Prozent auf die Gesamtnote aus.

Die Richter fanden sie deshalb nicht relevant. Ausserdem warnte das Gericht im Urteil davor, dass die Gefahr bestehe, dass der Rechtsmittelweg zur Durchsetzung von besseren Noten benützt werde.

Die beiden Lehrlinge haben die Gerichtskosten von je 1500 Franken zu tragen und müssen ausserdem ihre Rechtsanwältin selber besolden.

Zwei Lehrlinge wollten bessere Noten erzwingen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon