Halblegale Velostrasse an Luzerner Taubenhausstrasse

Zwei Jahre lang nicht vom Bund abgesegnet: Schild irritiert Velofahrer

Das Verkehrsschild an der Luzerner Taubenhausstrasse gibt es offiziell (noch) gar nicht. (Bild: hae)

Ein halboffizielles Verkehrsschild hängt seit zweieinhalb Jahren an der Luzerner Taubenhausstrasse. Es ist verklebt und wird überdies von den Verkehrsteilnehmern kaum wahrgenommen. Und es ist noch nicht einmal vom Bund abgesegnet. Was soll der Schilderwirrwarr? Report aus einer rechtlichen Grauzone.

Es ist ein Kuriosum: Auf der Veloachse von der Brauerei Eichhof ins Luzerner Bruchquartier hängt ein Schild, das es offiziell gar nicht gibt.

Um das zu verstehen, muss man einige Jahre zurückblicken. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Strassen (Astra) testete die Stadt Luzern von August 2016 bis Mai 2017 eine neue Verkehrsregelung: die sogenannte «Velostrasse», die in EU-Ländern bereits etabliert ist. Im Unterschied zu einer normalen Tempo-30-Zone mit standardmässigem Rechtsvortritt gilt hier Vortritt für die Zweiräder. 

Fünf Städte haben am Pilotversuch teilgenommen, in Luzern wurde der Verkehrstest auf der Veloachse Taubenhausstrasse/Bruchstrasse gemacht. Weil sie eine sehr wichtige und attraktive Veloverbindung parallel zu den stark befahrenen Kantonsstrassen Obergrundstrasse und Hirschengraben ist (zentralplus berichtete).

Schlussbericht liegt vor – doch wie weiter?

Inzwischen ist die Testphase längst abgeschlossen, der Schlussbericht liegt vor. Der Befund nach zehn Monaten Test: Dank dem Vortritt gegenüber einmündendem Verkehr wird auf dieser Velostrasse eine zügige und sichere Fahrt ermöglicht. 79 Prozent der Anstösser gaben an, dass ihnen die Idee der Velostrasse zusagt.

In dem mittlerweile mehr als zwei Jahre alten Erfahrungsbericht vom Januar 2018 ist überdies zu lesen: «Einem Grossteil (59 Prozent) ist die Bedeutung der Velostrasse bekannt, 41 Prozent sind sich der Bedeutung nicht oder nur teilweise im Klaren. Diese Werte entsprechen in etwa der gleichen Bekanntheit wie der Bedeutung der Tempo-30-Zonen-Regelung.» 

Finden kaum Beachtung: die drei Schilder an der Velostrasse. (Bild: hae)

Der Bericht zieht insgesamt ein ernüchterndes Fazit: «Aufgrund der Ergebnisse kann kein eindeutiger Schluss zur Zweckmässigkeit von Velostrassen gezogen werden, da insgesamt über alle Pilotstrassen weder ein klarer Nutzen nachgewiesen werden konnte, noch konnten negative Auswirkungen festgestellt werden, die einer Einführung von Velostrassen entgegenstehen würden.» 

Mässig erfolgreicher Abschluss

Es ist ein mässig erfolgreicher Abschluss des Pilotversuchs – also könnte der Zustand wieder aufgehoben werden. Oder aber legalisiert und das Schild von Bern abgesegnet werden. Dem ist aber nicht so: Ob der Bund diese Verkehrsregelung definitiv einführen wird, sei heute noch immer nicht entschieden, sagt Adrian Borgula, Vorsteher der Umwelt- und Mobilitätsdirektion und Luzerner Stadtrat.

Da die Luzerner die Velostrasse zumindest vorläufig beibehalten, haben die Verantwortlichen die Schilder nicht demontiert. Borgula erklärt: «Das ist in den anderen Versuchsstädten auch so, so viel ich weiss. Obwohl die Schilder noch nicht zu den offiziellen Beschilderungen nach der Signalisationsverordnung gehören.»

«Die Wahrscheinlichkeit erscheint aktuell relativ hoch, dass der Bund Velostrassen einführt.»

Adrian Borgula, Direktionsvorsteher der Umwelt- und Mobilitätsdirektion

Also bleibt das halboffizielle Gebotsschild weiterhin in der Grauzone hängen, seit zweieinhalb Jahren schon. Adrian Borgula sagt, dass sein Amt das weitere Vorgehen erst dann diskutieren werde, wenn der Bund den definitiven Entscheid zu den Velostrassen getroffen hat.

Luzern, Bern, Basel, Zürich und St. Gallen – die fünf beteiligten Städte – teilten bereits vor einem Jahr mit, dass sie eine positive Bilanz aus dem Versuch ziehen. «Die Pilotstädte erachten die Velostrassen als Mosaikstein in der Veloverkehrsförderung», heisst es in der Mitteilung. Borgula sagte damals, man habe den Eindruck, das Bundesamt stehe auf der Bremse. 

Bund lässt sich nicht in die Karten blicken

Heute sagt der Luzerner Mobilitätsdirektor: «Die Wahrscheinlichkeit erscheint aktuell relativ hoch, dass der Bund Velostrassen einführt.» Wann das der Fall sei, wisse man aber nicht. 

Und was sagt der Bund dazu? Thomas Rohrbach, beim Bundesamt für Strassen (Astra) in Bern für Kommunikation zuständig, kann ebensowenig Klarheit zur Zukunft schaffen. Wie weit und in welcher Form diese Velostrassen vom Bundesrat in einer kommenden Revision der Verkehrsregeln zur Diskussion gestellt und anschliessend – abhängig vom Vernehmlassungsresultat – auch beschlossen werden, sei heute noch offen.

Und was bedeutet das für das halboffizielle Schild? Rohrbach hält fest: «Bis zu einem abschliessenden Entscheid dürfen die Schilder stehen bleiben.»

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Blödsinn
    Blödsinn, 22.02.2020, 09:06 Uhr

    Übrigens finde ich es eine sauerei, Velostrassen einzuführen, ohne die breite Bevölkerung professionell zu informieren. Wer den Bericht damals nicht in der Zeitung las, konnte nicht wissen, was das neue Schild bedeutet. Vor allem betroffen sind Auswärtige.
    Und nachschlagen kann man es auch nicht, weil es nicht bewilligt ist und somit auch nicht in der Signalisationsverordnung gefunden wird!

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  • Profilfoto von Blödsinn
    Blödsinn, 22.02.2020, 09:02 Uhr

    Die Einführung von weiteren Schildern und neuen Verkehrsregeln ist absolut nicht nötig! Mit bestehenden Regeln kann so etwas auch umgesetzt werden. Ich finde es realitätsfern zu denken, in einer Zeit, wo viele nicht einmal mehr den Rechtsvortritt erkennen, würde so eine neue Regelung funktionieren.
    Macht das ganze mit STOP und KEIN VORTRITT Signalisationen. An diese halten sich die meisten noch.

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  • Profilfoto von Kasimir Pfyffer
    Kasimir Pfyffer, 21.02.2020, 09:17 Uhr

    Entscheidend ist nicht das Schild, sondern die Verkehrsregelung: Durchgehender Vortritt für Velos vom Eichhof bis zum Altstadt-Parking. Das nenne ich sinnvolle Velo-Förderung! Wenn die KrienserInnen im Frühling weniger Steinzeit in den Einwohnerrat wählen, kann diese Achse endlich via Langsägen-, Amlehn- und Schachenstrasse bis zur Busschleife verlängert werden.

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