Täter bleibt flüchtig – Informationen Mangelware

Zwei Jahre Fall Emmen: Staatsanwaltschaft mauert

Hier ist es passiert: Dammweg am Ufer der Reuss in Emmen.

(Bild: azi)

Exakt vor zwei Jahren sorgte der «Fall Emmen» landesweit für Aufsehen. Wie weit ist man bei den Ermittlungen? Die Staatsanwaltschaft mauert und versteckt sich hinter dem Opferschutz. Ein schwaches Argument, findet MAZ-Direktor Diego Yanez.

Am 21. Juli 2015 erschütterte eine schreckliche Straftat die ganze Schweiz. Eine damals 26-jährige Frau wurde auf den Heimweg vom Fahrrad gerissen und in einem Waldstreifen an der Reuss vergewaltigt. Seit der Tat ist die Frau querschnittsgelähmt.

Der «Fall Emmen» löste eine riesige Betroffenheit in der Bevölkerung, grosses mediales Echo und natürlich umfangreiche polizeiliche Ermittlungsarbeit aus. So wurden 371 Männer zu einem DNA-Test aufgeboten und 1863 Handydaten ausgewertet. Doch auch zwei Jahre nach der Tat befindet sich der Täter noch immer auf freiem Fuss.

Staatsanwaltschaft gibt keine Interviews

zentralplus bat die Verantwortlichen der Luzerner Staatsanwaltschaft um einen Interviewtermin. Schliesslich bewegt der Fall die Luzerner Bevölkerung wie wohl kaum einer zuvor. Mediensprecher Simon Kopp erteilt jedoch eine Absage: «In Absprache – und auch aus Schutz und in Absprache mit dem Opfer – geben wir keine Interviews zum Fall. Sie dürfen aber gerne erwähnen, dass die Untersuchungen immer noch laufen und der Täter noch flüchtig ist.»

«Es ist so, dass wir den Schutz und Wunsch des Opfers höher werten als das öffentliche Interesse.»

Simon Kopp, Mediensprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft

Dies überrascht durchaus. Denn noch im Februar wandte sich die Staatsanwaltschaft mit einem Zeugenaufruf an die Bevölkerung. Der Täter habe gegenüber dem Opfer den Namen A(a)ron genannt, verriet man. Die Belohnung für Hinweise erhöhte man auf 20’000 Franken. Und in einem Interview mit der «Luzerner Zeitung» sprach Staatsanwalt Thomas Reitberger offen über die Ermittlungsarbeit und informierte, dass in drei Ländern noch Rechtshilfegesuche laufen.

Jetzt gibt man sich wesentlich zugeknöpfter. Nochmals Simon Kopp: «Die Luzerner Polizei hat weit über 100 Hinweise zu bearbeiten. Bisher war kein Hinweis zielführend. Die Untersuchungsbehörden arbeiten immer noch an diversen Ermittlungen und Abklärungen. Details geben wir nicht bekannt, um auch den Täter nicht zu warnen.» Neues erfährt man aus diesen Aussagen nicht. «Es ist so, dass wir den Schutz und Wunsch des Opfers höher werten als das öffentliche Interesse», erklärt Kopp.

Simon Kopp, Mediensprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft.

Simon Kopp, Mediensprecher der Luzerner Staatsanwaltschaft.

(Bild: les)

Medienexperte: «Legitime Fragen»

Diego Yanez, Direktor am Medienausbildungszentrum MAZ in Luzern, ist irritiert über diese Haltung. «Es ist absolut legitim, Fragen zu stellen. Es besteht ein öffentliches Interesse an diesem ausserordentlichen Fall, der bereits grosse Publizität genoss», sagt er. Und unterstreicht: «Insbesondere hat die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit für die Ermittlungen ins Boot geholt, mehrfach in die Fahndungen involviert und dazu auch Untersuchungsdetails verraten.»

«Kein Mensch erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Details verrät, die sich negativ auf die Fahndung auswirken.»

Diego Yanez, Direktor am Medienausbildungszentrum MAZ

Im «Fall Emmen» handelt es sich um eine Öffentlichkeitsfahndung. Auch die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung zählt zu den Errungenschaften der modernen, rechtsstaatlichen Demokratie. Dass die Strafverfolgung in einem solchen Fall auf besonderes Interesse stösst, scheint naheliegend. Das Argument des Opferschutzes ist also durchaus strittig. «Solange das Opfer nicht identifiziert wird, ist die Begründung des Opferschutzes ungenügend», sagt Yanez. Man könne jedoch spezifische Fragen über den Gesundheitszustand des Opfers unbeantwortet lassen.

Staatsanwaltschaft will wieder informieren

«Kein Mensch erwartet, dass die Staatsanwaltschaft Details verrät, die sich negativ auf die Fahndung auswirken», erklärt Medienexperte Yanez. Fragen zu stellen, etwa was die Ermittlungen bisher gekostet haben, ist medienethisch unproblematisch. Yanez sagt: «Antworten der Staatsanwaltschaft würden die Ermittlungen in keinster Weise beeinflussen.» Simon Kopp, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft, sagt lediglich, Kosten stünden nicht im Vordergrund.

Kopp hält nochmals fest: «Es sind immer noch einzelne DNA-Spurenauswertungen offen. Die entsprechenden internationalen Bemühungen laufen.» Deshalb sei auch die Kritik an der Kommunikation der Staatsanwaltschaft unangebracht: «Sie sehen, dass wir nicht schweigen – aber gerne kommunizieren, wenn wir so weit sind und auch wirklich Auswertungen vorlegen können.»

Sogar Opferfamilie mischte sich ein

Die Familie des Opfers blieb nicht gänzlich anonym. In einem Beitrag der «SRF Rundschau» äusserten sich Mutter und Schwester. Sie forderten, dass man nichts unterlassen sollte, um den Täter zu finden. Die Ermittler verfügen über DNA des Täters. Mit einer erweiterten Analyse würden sich Alter, Herkunft und Augen-, Haar- und Hautfarbe bestimmen lassen. Nur ist dies in der Schweiz aufgrund der gesetzlichen Grundlage noch nicht möglich.

Der Luzerner FDP-Nationalrat Albert Vitali hatte nach dem Fall Emmen eine Motion diesbezüglich eingereicht. Beide Räte haben diese gutgeheissen. Aktuell erarbeitet der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen. Vitali sagt: «Ich hoffe, dass das Gesetz auf Anfang 2019 in Kraft treten kann.» Vitali ist auch Stiftungsrat der Stiftung für Schwerbehinderte Luzern (SSBL), wo das Opfer im «Fall Emmen» arbeitete. Natürlich sei es von Interesse, wie der Stand der Dinge bei den Ermittlungen sei. «Es ist ein besonders schwerwiegender Fall, der grosse Betroffenheit auslöste», sagt er.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Miss.P
    Miss.P, 21.07.2017, 19:07 Uhr

    «In Absprache – und auch aus Schutz und in Absprache mit dem Opfer – geben wir keine Interviews zum Fall….. Es ist so, dass wir den Schutz und Wunsch des Opfers höher werten als das öffentliche Interesse», erklärt Kopp.
    Alleine diese Aussage sollte genügen, um die Privatsphäre des Opfers zu respektieren. Jedoch gibt sich Herr Diego Yanez damit nicht zu frieden.

    Seine Aussage: «Es ist absolut legitim, Fragen zu stellen. Es besteht ein öffentliches Interesse an diesem ausserordentlichen Fall, der bereits grosse Publizität genoss»

    Ja Herr Yanez es ist legitim zu fragen, aber nach der klaren Aussage der Staatsanwaltschaft, dass die Sperre auch vom Opfer her kommt, sollte Sie dazu bewegen, einfach die Füsse stillzuhalten. Ich verstehe, dass die Öffentlichkeit ein Interesse an dem Fall hat, dennoch sollte das Opfer und ihre Bedürfnisse an erster Stelle stehen. Wenn sie nicht möchte, dass die ganze Schweiz über sie und ihr Schicksal diskutiert, haben wir das zu akzeptieren. Das, was ihr widerfahren ist, ist ein so heftiger Einschnitt ins Leben, der jemand, der das nicht erlebt hat, nicht nachvollziehen kann.

    Natürlich hat die Staatsanwalt damals die Öffentlichkeit ins Boot geholt, damals war es vermutlich für das Opfer auch ok, was sich aber in dieser Zeit bei ihr getan hat, können wir alle nicht beurteilen, deshalb müssen wir uns damit abfinden und sollten definitiv keine Fragen über Ausgaben und Kosten stellen.

    Stellen Sie sich vor, Ihrer Tochter passiert so etwas, oder Ihnen selbst widerfährt eine ähnliche Tat und Sie versuchen danach nur damit klar zu kommen und kommen langsam weiter und plötzlich erscheint ein Artikel, der über die Kosten berichtet, die der Kanton für Sie ausgegeben hat. Spielt es eine Rolle?! Nein, es geht darum, den Täter zu fassen, sodass das Opfer einen Schritt weiterkommen kann und um nichts anderes. Ich wünsche weder Ihnen, Ihrer Familie oder einem anderem Menschen eine solche Erfahrung, aber bitte denken Sie einmal darüber nach, wie es dem Opfer geht und akzeptieren Sie bitte bitte die Bedürfnisse der jungen Frau.

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