Im Kanton Zug wird gegen 22 Personen ermittelt. Ihnen wird die Erschleichung von Coronakrediten vorgeworfen. Eine Person wurde bereits verurteilt.
Zwei Männer, die gemeinsam ein Restaurant führten, erhielten einen Corona-Kredit in Höhe von 52'000 Franken auf ihr Geschäftskonto überwiesen. Doch bereits kurze Zeit später überwiesen sich die beiden Beizer, je die Hälfte auf ihre Privatkonten, wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, der zentralplus vorliegt. Angeblich zur «Refinanzierung ihrer Aktionärsdarlehen», wie die Zuger Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift schreibt.
Dies ist jedoch bei den Corona-Krediten untersagt. Weiter heisst es, dass der junge Zuger bereits von Anfang an plante die Summe nicht für die Liquiditätssicherung einzusetzen, obschon er dies der Zuger Kantonalbank versicherte. Infolge seiner Falschaussagen gegenüber der Zuger Kantonalbank wurde der Gastronom von der Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschen zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Zusätzlich erhielt er eine Busse in Höhe von 1620 Franken und muss 800 Franken an Gebühren bezahlen.
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transit, 15.11.2020, 21:43 Uhr Dumm gelaufen für die Beiden.
Bleibt zu hoffen dass alle erwischt werden die sich so bereichern wollten.👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter