Zug: Nach dem Nein zum Stadtratsreglement

Zwei Begriffe führten zur Ablehnung

Das Vollamt und die Erhöhung des Grundlohnes gaben den Ausschlag für die Ablehnung. (Bild: zvg)

Im vergangenen Jahr lehnten die Stimmberechtigen der Stadt Zug die Teilrevision des Stadtratsreglements ab, das für den fünfköpfigen Stadtrat ein Vollamt vorsah. Nun liegen die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage vor, die die Hintergründe für die Ablehnung untersuchten. Die beiden Argumente «Vollamt» und «Lohnerhöhung» führten offenbar besonders bei älteren Stimmberechtigten zu einem Nein.

Die Teilrevision des Stadtratsreglements beinhaltete einen Wechsel vom Hauptamt zum Vollamt sowie die Erhöhung des Stadtratsgehalts um 30’000 Franken auf 190’000 Franken pro Jahr. Mit 53 Prozent lehnten die Zuger Stimmberechtigten die Vorlage im September 2013 ab. Mit der Umfrage reagierte der Stadtrat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Alternative/CSP, die sich nach den Beweggründen für das Nein der Stimmberechtigten erkundigte.

Mittels telefonischen Interviews wurden insgesamt 306 Stimmbürger der Stadt Zug befragt, welche das neue Stadtratsreglement an der Urne abgelehnt haben. Die Befragung zeigt, dass für gut ein Drittel der Nein-Stimmenden (34 Prozent) die Ausübung des Stadtratsamtes im Vollamt ausschlaggebend war. Gefolgt von der Erhöhung des Grundlohnes, welche 24 Prozent als Hauptgrund für ihre Ablehnung nannten.

Ebenfalls angeführt wurde die Ansicht, die Lohnerhöhung passe nicht zur Zuger Sparpolitik (14 Prozent) sowie das Verbot von beruflicher Nebenerwerbstätigkeit (12 Prozent). Zieht man die beiden logisch nahen Argumente «Vollamt» und «Verbot der beruflichen Nebenerwerbstätigkeit» zusammen, so ist die Vorstellung eines 100 Prozent-Pensums ohne Nebentätigkeit klar der Hauptgrund für die Ablehnung der Vorlage.

Ungenaue Vorstellungen von Amt

Aus den Ergebnissen der Studie lässt sich die Hypothese ableiten, dass viele Ablehnende ungenaue Vorstellungen vom Arbeitspensum der Zuger Stadträte haben oder gar der Ansicht waren, das Stadtratsamt sei ein Nebenamt. Viele Befragten interpretierten in die Vorlage einen Wechsel vom Miliz- zum Berufspolitiker. Offenbar sorgte die begriffliche Nähe von «Vollamt» und «Hauptamt» für Verwirrung.

Die Stadtratsmitglieder sind derzeit im Hauptamt angestellt und werden für ein 80-Prozent-Pensum entlöhnt. Sie arbeiten aber de facto jetzt schon im Vollamt, in einem 100-Prozent-Pensum, weil die Arbeitsbelastung in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist. So geht denn auch kein amtierendes Mitglied des Stadtrats derzeit einer Nebenbeschäftigung nach.

Stadtpräsident Dolfi Müller sagt zu den Ergebnissen: «Was die Umfrage grundsätzlich zeigt und mich sehr freut: Das Nein ist nicht Ausdruck einer generellen Unzufriedenheit der Zugerinnen und Zuger mit der Leistung des Stadtrates.»

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon