Zwangsheiraten: Jugendliche aus Kanton Luzern betroffen

«Im Kanton Luzern sind jährlich Dutzende junger Menschen von Zwangsheirat betroffen», schreibt die Fachstelle Koordination Gewaltprävention. Die Sommerferien seien eine besonders heikle Zeit, weil viele Familien mit Migrationshintergrund in ihre Herkunftsländer reisten.

Die Fachstelle hat eine neue mehrsprachige Informationsbroschüre verfasst und diese Tage im ganzen Kanton an Schulen und Beratungsstellen versandt.

«Zwangsheiraten sind in der Schweiz verboten und unter Strafe gestellt. Dennoch werden Jahr für Jahr junge Frauen, gelegentlich auch Männer, gegen ihren Willen verheiratet», schreibt die Fachstelle. Auch im Kanton Luzern seien jährlich einige Dutzend Jugendliche und junge Erwachsene unmittelbar betroffen. 

Aktuelle Zahlen lägen nicht vor. Im Rahmen des Bundesprogramms zur Bekämpfung von Zwangsheiraten laufe aber ein schweizweites Monitoring. Erfahrungen von Fachstellen deuteten aber darauf hin, dass die Zahlen seit der letzten Erhebung 2009 tendenziell gestiegen seien.

«Wer entscheidet, wen du heiratest?»

Die Fachstelle Koordination Gewaltprävention hat in diesen Tagen die Informationsbroschüre «Wer entscheidet, wen du heiratest?» versandt. Adressaten sind in erster Linie die Oberstufen, die Berufsschulen, die Schulsozialarbeit sowie Jugendtreffs und die Beratungsstellen im Kanton Luzern. «Diese Anlaufstellen kommen erfahrungsgemäss am ehesten mit potenziell Betroffenen in Kontakt und können die Broschüren in ihrer täglichen Arbeit einsetzen», schreibt die Fachstelle. Die Informationsbroschüre ist in Fremdsprachen und in Deutsch erhältlich. Die Sprachen sind Arabisch, Albanisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Kroatisch, Serbisch, Somali, Tamilisch, Tigrinya und Türkisch.

Seit 2013 ist das Bundesgesetz mit Massnahmen gegen Zwangsheiraten in Kraft. Unter Zwang geschlossene Ehen werden von Amtes wegen verfolgt und bestraft. Eheschliessungen mit Minderjährigen werden auch bei Ausländerinnen und Ausländern nicht mehr toleriert, selbst wenn sie den Gesetzes des Heimatstaats entsprechen.

 

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