Ein Zuger Liegenschaftsbesitzer hat eine Frau mit dem Wasserschlauch abgespritzt, die sich im Sommer auf seinen Rasen gelegt hatte und eingeschlafen war. Jetzt muss er eine Busse zahlen.
Eine unverhoffte Wasserschlacht letzten Sommer ist nun ein Fall für die Justiz geworden. Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt einen 42-Jährigen wegen Tätlichkeiten, weil der im letzten Sommer eine Frau mit einem Wasserschlauch abgespritzt hatte.
Die Frau hatte sich auf dem Rasen seiner Liegenschaft hingelegt und war eingeschlafen. Die Wasserattacke des Österreichers riss sie nicht nur unsanft aus dem Träumen – sie verlor dabei angeblich auch ein Paar Ohrringe im Wert von 4500 Franken.
Busse von 100 Franken
Das Geld fordert sie jetzt zurück. Und zusätzlich 30'000 Franken Genugtuung. Mit diesem Anliegen wird sie von der Staatsanwaltschaft allerdings auf den Zivilweg verwiesen, sprich, sie müsste dieses Geld auf gerichtlichem Wege einfordern – mit ungewissen Erfolgsaussichten.
Ihr «Angreifer» wird von der Staatsanwaltschaft jedoch zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Zudem muss er 100 Franken Verfahrenskosten zahlen, wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervor geht. Ob sich auch die Frau vor der Staatsanwaltschaft verantworten musste, ist nicht bekannt.
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