Ware wurde nie geliefert

Zuger vertreibt hochwertiges Öl – und zockt damit seine Kunden ab

Kunden bestellten Öl-Flaschen für ihre Gesundheit, erhielten die Waren aber nie. (Bild: nir_design auf Pixabay)

Sein Produkt soll gegen hohen Blutdruck helfen und den Alterungsprozess verlangsamen – wenn es denn mal geliefert würde. Weil er seine Kunden über den Tisch gezogen hat, wurde ein Zuger nun zu einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Die Website des Online-Shops ist modern: eindrückliche Bilder, wenig Text, übersichtliches Design. Es geht um falsche Ernährung, schlechte Gewohnheiten und darum, wie der Mensch trotz alledem gesund bleibt: mit einem hochwertigen Öl nämlich.

Eine Kundin liess sich im März 2019 davon überzeugen, dies auszuprobieren. Für 176 Franken bestellte sie ein Starter-Set, bestehend aus drei Flaschen Öl. Bezahlt wurde direkt über einen Paypal-Account.

Wenige Tage später traf das Paket ein. Es war nicht nur beschädigt, es enthielt zudem nur eine Flasche statt deren drei. Umgehend beschwerte sich die Dame. Der Verkäufer sicherte ihr freundlich eine Nachlieferung bis Ende März zu – die allerdings nie eintraf.

Die Frau beschwerte sich erneut und versuchte, über verschiedenste Kanäle den Verkäufer zu erreichen. Dieser bot ihr schliesslich an, das Geld zurückzuerstatten. Sie war einverstanden. Doch wieder passierte nichts.

Per SMS wüst beschimpft

Als sich die Frau fast zwei Wochen später nach dem Verbleib des Geldes erkundigte, beschimpfte sie der Verkäufer wüst per SMS. «Blöde aller Blödesten Kuh, du verdammte drecks Hütte», schrieb er ihr.

Autokorrektur sei Dank wurde die Dame immerhin von der primitivsten Beleidigung verschont – die man aufgrund des Wortlauts erahnen kann. Für eine Verurteilung wegen Beschimpfung reichte es trotzdem.

Website ist immer noch online

Die Frau reichte Strafanzeige ein. Im Laufe der Ermittlungen zeigte sich, dass sie nicht die einzige geprellte Kundin war. Noch mindestens ein weiterer Kunde hat seine Bestellung nie erhalten. Die Nachfrage beim Hersteller der Produkte ergab, dass dem Verkäufer die Partnerschaft bereits 2018 gekündigt worden war. Er hatte demnach keine Möglichkeit mehr, an die Produkte heranzukommen, die er offiziell vertrieb.

Trotzdem ist die Website weiterhin online und es können Bestellungen aufgegeben werden. Wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, versuchte der Hersteller des Produkts bislang erfolglos, den Webshop schliessen zu lassen.

Die Zuger Staatsanwaltschaft hat den Mann nun wegen geringfügigen Betrugs und Beschimpfung verurteilt. Er wird mit einer Busse von 600 Franken sowie einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen à je 140 Franken verurteilt. Die 4'200 Franken muss er nur bezahlen, wenn er sich in den nächsten drei Jahren ähnliche Delikte zuschulden kommen lässt.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Guido Fuster
    Guido Fuster, 28.04.2020, 18:28 Uhr

    …und warum steht hier nirgends der Name dieser ominösen Webseite?

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 29.04.2020, 10:29 Uhr

      Journalistinnen und Journalisten dürfen im Kanton Zug Strafbefehle einsehen, damit sie über die Arbeit der Staatsanwaltschaft berichten können. Bedingung dafür ist, dass die betroffenen Personen so anonymisiert werden, dass die breite Öffentlichkeit nicht erkennt, um wen es sich handelt.

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