Sie fälschte Anträge, um Provision zu kassieren

Zuger Versicherungsfirma ging einer Betrügerin auf den Leim

Die junge Frau fälschte Versicherungsanträge, um die Provision zu kassieren. (Symbolbild: Edar, Pixabay)

Eine junge Versicherungsmaklerin konnte binnen mehrerer Tage gleich mit einem Dutzend Anträge für eine Alternativ-Versicherung auftrumpfen. Sie kassierte dafür 2500 Franken Provision. Der Schönheitsfehler: Die Unterschriften hatte sie allesamt gefälscht.

Das Feld der alternativen Behandlungsmethoden ist breit. Wem die Schulmedizin nicht ganz geheuer ist, der kann zur Akupunktur, Aromatherapie, Lymphdrainage oder zur Serocytotherapie ­– sofern man denn weiss, was das ist.

Sich auf eine dieser Arten behandeln zu lassen, kann allerdings ganz schön ins Geld gehen. Verschiedene Krankenkassen bieten daher Zusatzversicherungen an, die alternative Therapiemethoden einschliessen.

Solche zu verkaufen, das war der Job einer 24-jährigen Schweizerin, die sich kürzlich vor der Zuger Staatsanwaltschaft verantworten musste. Nur war sie offenbar nicht besonders gut in ihrer Aufgabe. Statt die Leute zu überzeugen, fälschte sie im Februar 2019 kurzerhand deren Unterschriften – um so trotzdem an die Abschlussprovision zu kommen.

Für rund ein Dutzend Personen wurden Anträge gestellt, welche die Betroffenen nie unterzeichnet hatten. Sukzessive reichte die junge Frau die Papiere bei ihrem Arbeitgeber ein – woraufhin ihr dieser Provisionszahlungen in der Höhe von 2500 Franken netto überwies.

Staatsanwaltschaft kennt kein Pardon

Der Schwindel flog natürlich auf – und die Firma reagierte mit einer Strafanzeige. «Die Mitarbeitenden wurden irregeführt», heisst es nun im entsprechenden Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft. «Sie gingen davon aus, dass sie die entsprechenden Versicherungsverträge tatsächlich vermittelt hatte und die Unterschriften echt waren.»

Mit ihrem Schwindel hat sich die Frau des mehrfachen Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gemacht. Sie wird deshalb zu einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 70 Franken verurteilt. Die 10'500 Franken muss sie sofort bezahlen, der bedingte Vollzug wird ihr nicht gewährt. Der Entscheid ist rechtskräftig.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von CScherrer
    CScherrer, 05.08.2020, 10:11 Uhr

    Das tönt nach fehlendem Controlling bei der Versicherungsfirma. Solchen Betrügereien kann man als Versicherung sehr gut verhindern. Nicht selten verschwinden solche Betrüger dann im Nirgendwo. Die Auszahlung von Provisionen kann zum Beispiel erst nach Eingang einer ersten Prämienzahlung erfolgen oder für die Auszahlung der Provisionen ist eine Mindestlaufzeit des Versicherungsvertrages notwendig (in der Regel 13 Monate) etc,
    Womöglich steht hier Wachstum vor effektiven Controlling. Rechtfertigt selbstverständlich die Straftat nicht. Soll nur aufzeigen, dass man solche Straftaten schon verhindern kann.

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  • Profilfoto von Gery Blum
    Gery Blum, 05.08.2020, 08:44 Uhr

    Warum erhielt sie die Strafe nicht bedingt? Mehrfachtäterin oder Vorstrafen?

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