Kirchensteuern

Zuger und Luzerner Kirchen drohen Millionenausfälle

Der Unterhalt von Gebäuden wie dem Kloster Heiligkreuz in Cham könnte gefährdet werden. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

In verschiedenen Kantonen stehen Abstimmungen zur Kirchensteuer bevor. Im Visier sind die Abgaben, die Unternehmen der Kirche zahlen müssen. Kämen die Anliegen durch, könnten Zug und Luzern nachziehen. Mit einschneidenden Folgen für die Kirchen – und Privathaushalte.

Den Kirchgemeinden im Kanton Zug geht es komfortabel. Ihre Steuereinnahmen betrugen zuletzt rund 41 Millionen Franken. Fast die Hälfte der kantonalen Kirchensteuereinnahmen stammt aber von den ansässigen Unternehmen – und zwar sowohl bei der reformierten als auch bei den katholischen Kirchgemeinden. Markant mehr als vor zehn Jahren, als Unternehmen nur gerade einen Drittel zum Budget beisteuerten. Die Anzahl der Katholiken nimmt seit Jahren zwar stetig ab, doch die der ansässigen Firmen steigt. Das zahlt sich aus für die Kirchen.

Denn juristische Personen – also Unternehmen – müssen wie die natürlichen Personen einen bestimmten Prozentsatz ihrer Steuern an die Kirche zahlen. Natürliche Personen haben jedoch einen entscheidenden Vorteil: Sie können sich durch einen Austritt von der Kirchensteuer befreien lassen. Anders die Unternehmen, die zwingend eine Kirchensteuer zu entrichten haben. Egal, welcher Konfession der Eigentümer angehört oder ob seine Mitarbeiter Kirchensteuer bezahlen oder nicht.

Zuger Situation ist einzigartig

Obwohl in 20 anderen Kantonen – auch in Luzern – Unternehmen kirchlich besteuert werden, sind die Einnahmen durch juristische Personen nirgends so hoch wie in Zug. In Luzern tragen die Firmen gerade einmal 15 Prozent zum Budget von knapp 110 Millionen Franken bei.

Entsprechend gross wären die Nöte bei den Zuger Kirchgemeinden, wenn die Unternehmenssteuern wegbrächen. Genau dies wird schweizweit politisch immer wieder heiss diskutiert. Erst vor zwei Monaten ist im Kanton Luzern ein Postulat an den Regierungsrat eingereicht worden, eine Streichung der Kirchensteuer für juristische Personen zu prüfen. In den Kantonen Zürich, Nidwalden und Graubünden laufen aktuell ähnliche Initiativen zur Reduktion oder Abschaffung der Kirchensteuer für Unternehmen, über die im nächsten Jahr abgestimmt wird.

Solche Vorstösse kommen vor allem aus dem liberalen und rechten politischen Lager. Zwar kritisiert auch die linke Seite die Kirchensteuer, doch geht es dabei weniger um die Abgabe an sich, als um die Kirche als Empfängerin. Die Alternativen in Zug schlugen in einer Motion im Jahr 2004 eine Mandatssteuer für Unternehmen vor, welche an eine soziale Einrichtung nach Wahl geht. Sie wurde vom Regierungsrat als nicht erheblich erklärt.

Gewerbe hat grössere Sorgen

Das Gewerbe indes hat sich mittlerweile mit der Kirchensteuer arrangiert. «Das Thema brennt den Gewerblern momentan nicht unter den Nägeln», bestätigt Silvan Hotz, Präsident des Zuger Gewerbeverbands. Die zu bezahlende Summe sei schliesslich moderat. In Luzern etwa zahlen kleinere und mittelgrosse Unternehmen jährlich zirka 1’000 bis 1’500 Franken, Kleinfirmen etwa 500 bis 700 Franken. «Letztlich müssen wir uns immer fragen, über was wir hier eigentlich diskutieren und ob das unsere grösste Sorge ist», gibt sich Werner Bründler, Direktor des Luzerner Gewerbeverbands, betont gelassen.

Viel wichtiger sei für ihn als Gewerbler, dass die Kirche sich nicht dauernd gegen Liberalisierungen wie Ladenöffnungszeiten oder aktuell das Verkaufssortiment der Tankstellenshops stelle, meint Silvan Hotz. «Diese Liberalisierungen würden uns Ende Jahr finanziell viel mehr bringen, als wenn uns die Steuern erlassen würden.»

Aber die Tatsache, dass immer wieder Vorstösse in den kantonalen Parlamenten auftauchen, zeigt doch, dass man noch nicht ganz mit der Angelegenheit abgeschlossen hat. Und tatsächlich löst das Thema bei Nachfragen Unmut aus. «Man kann sich schon fragen, warum eine juristische Person, die keine Leistungen der Kirche entgegennehmen kann, ihr eine Abgabe zahlen soll», sagt Bründler. «Aber darüber befindet der Souverän, die Bevölkerung. Da sind wir von aussen abhängig.»

Bringt Luzerner Vorstoss eine Veränderung?

Dass die Grünliberalen im Juni ein Postulat beim Luzerner Regierungsrat eingereicht haben, müsste Bründler eigentlich freuen. Doch er gesteht offen, dass er dem Vorstoss keine grossen Chancen gibt. Nicht einmal den Initiativen in den anderen Kantonen. «Dass der Kanton die Kirchensteuer für die Kirchen erhebt, ist kulturell gewachsen, das kann man jetzt nicht mehr einfach so trennen», sagt er.

Aber wenn eine der Initiativen zur Abschaffung der Kirchensteuer nun doch durchkäme? Für die Zuger SVP, die mit ihrem entsprechenden Vorstoss im Jahr 2004 scheiterte, wäre auch in Zug wieder alles offen. Fraktionspräsident Manuel Brandenberg (SVP) bestätigt: «Wenn man sieht, dass die Initiative in Zürich mehrheitsfähig ist, dann wäre es durchaus möglich, dass wir einen neuen Vorstoss unternehmen. Eventuell könnte dieser sogar fraktionsübergreifend erfolgen.»

Würde dies dem Gewerbe helfen? Erstaunlicherweise hält sich der Enthusiasmus in Grenzen. Silvan Hotz ist sogar skeptisch: «Das könnte für uns zum Bumerang werden. Natürlich wäre es einerseits eine finanzielle Entlastung. Aber all die sozialen Aufgaben, die die Kirchen mit den Steuereinnahmen erfüllen, müssten von der Gemeinde übernommen werden, das heisst, es würden einfach die Steuern an die Gemeinde entsprechend heraufgesetzt.»

Manuel Brandenberg hingegen ist nicht der Meinung, dass Staat oder Gemeinde automatisch für die ausfallenden Leistungen aufkommen müssten. «Um Betreuungen und soziale Unterstützung müssten sich Familien und Angehörige stärker kümmern, so wie das früher auch der Fall gewesen ist.» Falls Gemeinde oder Kanton gewisse Aufgaben übernehmen müssten, dann hätten sie klar Prioritäten zu setzen.   
Insbesondere die Zuger Kirchgemeinden müssten also den Gürtel deutlich enger schnallen. «Falls ein Vorstoss durchkäme, würde dies zur Folge haben, dass die Aufgaben der Kirchgemeinde rigoros überprüft werden müssten», sagt Brandenberg.

Kirchensteuer geht nicht an den Papst

Doch welches sind denn nun die viel gelobten oder auch kritisierten Aufgaben der Kirche? «Zahlreiche Aufgaben, die die Kirche innehat, sieht man vordergründig gar nicht», so Alois Theiler, Geschäftsführer der Vereinigung der katholischen Kirchen Zug (VKKZ). «Viele Leute meinen, die Kirchensteuern gingen direkt an den Papst. Das stimmt nicht. Dafür gibt es den sogenannten Peterspfennig – der zweimal im Jahr als Opfer im Gottesdienst aufgenommen wird», erklärt Alois Theiler. Der grösste Teil der Gelder komme der Kirchgemeinde selbst zugute.

Auch in Luzern fliesst das meiste Steuergeld – rund 85 Prozent – in die eigenen Gemeinden zurück. Die Steuer ermögliche es den Kirchen, viele soziale Aufgaben zu erfüllen, die sonst anderweitig übernommen werden müssten. Sie haben seelsorgerische Aufgaben, betreuen Senioren, machen Jugendarbeit, bilden Kathecheten aus und übernehmen den Unterhalt der kirchlichen Gebäude, die häufig unter Denkmalschutz stehen. Dazu kommen Sozialdienste, Beratungsstellen, Gassenarbeit, Selbsthilfegruppen, Heime und Horte, wie sie die reformierte Kirche betreibt. Zudem stellen die Kirchen verschiedenen Organisationen ihre Infrastruktur für Veranstaltungen zur Verfügung und engagiert für Menschen in Notsituationen.

Entsprechend gross wären die Leistungskürzungen im Kanton Zug, sollten die  Unternehmensanteile wegfallen. Der Zuger Regierungsrat hielt bereits in der Beantwortung zweier Motionen im Jahr 2005 fest, dass die Folge dieses Ausfalls wäre, dass jemand anders in die Lücke springen müsste. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wären dies am Ende doch der Kanton und die Einwohnergemeinden, die ihrerseits mehr Steuern erheben müssten. Somit würden die juristischen Personen schlussendlich wieder mit Steuern belastet, von denen man sie eigentlich befreien wollte.

Letztlich wirkt sich die Veränderung der Steuern auf die Konsumenten aus. Um es mit den Worten von Werner Bründler zu sagen: «Eigentlich bezahlen die Konsumenten über den Preis eines Produkts die Steuern mit», erklärt Bründler.

Und da Steuererhöhungen selten nur für Unternehmen beschlossen würden, müssten wohl auch Privathaushalte einen zusätzlichen Obolus entrichten. Und die Angehörigen der Landeskrichen wären doppelt gestraft.

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3 Kommentare
  • Profilfoto von Aldo Carigiet
    Aldo Carigiet, 24.08.2013, 09:59 Uhr

    Firmen können nicht in die Kirche gehen! Wofür bezahlen sie die Kirchensteuer?
    In der Politik redet man immer von Steuern, Gebühren und Abgaben, die korrekt abgerechnet werden müssen; z.B. Abfallgebühr, Abfallsäcke bis zur Verordnung vom Bundesgericht für Nidwalden.
    Wie soll nun eine Firma für etwas bezahlen von dem sie nichts, aber auch gar nichts, profitieren kann. Die indirekten Steuern sind ohnehin schon zu viele und überrissen (Denken wir an die SRF, Radio-Zwangsgebühren, etc.)
    Warum will man einen alten Zopf, der Pfründe -noch-sichert aufrecht erhalten ohne eine Gegenleistung? Das ist nichts anderes als Abzocke auf staats- und kirchlicher Basis mit dem Segen der Politik. Oder ist es evtl. sogar Betrug, weil die Gegenleistung Null und nichts ist?
    Steuern bezahlen wir für Schule, Infrastruktur, etc., d.h. eine Gegenleistung -wenn auch immer schwächer- ist jedenfalls vorhanden.
    Bei der Kirche-Steuer für die Firmen ist wirklich -mit dem besten Willen- keine Gegenleistung zu erkennen!
    in der Privat-Wirtschaft wäre dies klar Betrug oder Irreführung des Konsumenten? Warum in diesem Fall nicht? Warum?

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  • Profilfoto von Adrian Ruch
    Adrian Ruch, 23.08.2013, 19:09 Uhr

    Im Gegensatz zu jeder natürlichen Person, welche den Kirchenaustritt machen kann, können dies juristische Personen nicht. Gerade dieser Grundsatz ist stossend.
    Es ist nicht verständlich, dass Beispielsweise KMUs für ihr Geschäft aber auch als Privatperson die Kirchensteuer bezahlen müssen, diese Personen können auch nur einmal in die Kirche. Gerade im Kanton Zug und Luzern siedeln immer mehr internationale Firmen an, welche eine solche Steuer nicht verstehen. Bei einer korrekten Trennung von Kirche und Staat, dürfte diese nicht durch die Steuerverwaltung eingetrieben werden, sondern müsste von der Kirche selbst den Mitgliedern in Rechnung gestellt werden wie es andere Hilfswerke tun.

    Der Vorschlag von Herrn Gisler, eine Mandatssteuer einzurichten ist eine falsche Richtung. Wenn eine juristische Person ein Hilfswerk unterstützen möchte, so soll dies durch freie Stücke geschehen und nicht durch eine weitere Steuer.

    Die Gesellschaft verändert sich, gerade deshalb haben die Kirchen Angst vor der Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen. Jüngere Personen unserer Gesellschaft treten bei Kirchen aus, wenn diese nicht gleicher Meinung wie die Kirche sind. Die Kirche wiederum mischt sich in die politischen Themen ein, was für den Mitgliederschwund sicherlich nicht förderlich sein wird (Beispiel Anpassung des Arbeitsgesetzes).

    Die Kirchensteuer für juristische Personen gehört abgeschafft, will eine juristische Person eine Kirche unterstützen, so soll Sie dies tun können wie wenn Sie ein anderes Hilfswerk unterstützen würde.

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  • Profilfoto von Stefan Gisler
    Stefan Gisler, 22.08.2013, 14:08 Uhr

    Firmen wie Private profitieren vom sozialen Engagement der Kirchen. Es kann nicht sein, dass juristische Personen sich mit der ersatzlosen Abschaffung der Kirchensteuer aus der Verantworung nehmen. Doch nicht nur Kirchen leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft – wenn man auch festhalten muss, dass sie nebst Kirchensteuern über Leistungsvereinbarungen mit der öffentlichen Hand zusätzliche Gelder erhalten – auch andere private Organisation leisten Gutes. Es ist nicht einzusehen, wieso Kirchen bei der Erhebung von Steuern bevorzugt werden. Zewo-zertifizierte Hilfswerke sollte ebenfalls in den Genuss dieser Einnahmen kommen, wenn ein Steuerzahler dies so wünscht. So ist die Mandatssteuer ein fairer Kompromiss, die einseitige Abschaffung von Kirchensteuern für Unternehmen ist nicht gut.

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