Zuger Strandbad soll erweitert werden

Die schöne Lage der Oeschwiese, direkt am Zugersee. (Bild: Andreas Bussliger)

Das Strandbad am Chamer Fussweg ist zu klein. Nun stehen die Chancen gut, dass die Stadt Zug das Strandbad erweitern kann. Das Verwaltungsgericht stützt den Entscheid der Stadt Zug und des Regierungsrates, die benachbarte Oeschwiese in der Zone für öffentliche Nutzungen zu lassen.

Die Oeschwiese am See war eine der Pendenzen aus der Ortsplanungsrevision 2009. Diese sah vor, die rund 9500 Quadratmeter grosse Wiese endgültig einer Zone für öffentliches Interesse zuzuführen. Die Stadt Zug konnte aufzeigen, dass das bestehende Strandbad am Chamer Fussweg zu klein ist. Zudem konnte sie darlegen, dass die Oeschwiese der richtige Ort für eine Erweiterung des Strandbades ist, und dass es keine anderen geeigneten Orte am See gibt.

Oeschwiese als geeigneter Standort

Der Grosse Gemeinderat schaffte die planerischen Grundlagen und der Regierungsrat stützte dessen Entscheid. Die Grundeigentümerschaft hat gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Wie die Stadt Zug in einer Medienmitteilung schreibt, hat das Verwaltungsgericht nun bestätigt, dass der Grosse Gemeinderat und der Regierungsrat sich zu Recht für die öffentliche Zone ausgesprochen hatten. Der Bedarf für eine Vergrösserung des Strandbads sei ausgewiesen und die Oeschwiese sei der geeignete Standort dafür, heisst es im Urteil. Mit der Oeschwiese kann die Fläche des bestehenden Bades mehr als verdoppelt werden. Ein möglichst grosser Teil der Fläche soll die Bevölkerung aber nicht nur im Sommer als Strandbad, sondern das ganze Jahr über auch als Naherholungsfläche nützen. Zudem soll der Seeuferweg, welcher heute beim Hafen unvermittelt endet, bis zum Chamer Fussweg verlängert werden.

Die Grundeigentümerschaft hat 30 Tage Zeit, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.

 

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