65 Prozent Ja-Stimmen

Zuger stimmen Lockerung des Denkmalschutzes zu

Das Zuger Stimmvolk bestimmt, welche Regeln in Zukunft beim Denkmalschutz gelten sollen. (Bild: fam)

Die Zuger sagen Ja zum neuen Denkmalschutzgesetz: 65,53 Prozent stimmten der Vorlage zu.

Das Resultat fiel klar aus: 65,53 Prozent der Zuger Stimmbürger haben das revidierte Denkmalschutzgesetz gutgeheissen, 34,47 Prozent waren dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 44,35 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilt.

Damit folgt die Mehrheit der Regierung und dem Parlament. Sie argumentierten, das neue Gesetz biete einen mass- und wirkungsvollen Schutz wertvoller Objekte und berücksichtige auch die Interessen der Eigentümer.

Mit dem Ja zur Revision werden die Voraussetzungen für Unterschutzstellungen erhöht und die staatlichen Beiträge für Renovationen an Denkmälern angehoben. Zudem wird die Denkmalkommission abgeschafft.

Wo es künftig das Einverständnis der Besitzer braucht

Geschützt werden können künftig nur noch «äusserst wertvolle Objekte». Insbesondere für die Unterschutzstellung jüngerer Baudenkmäler braucht es künftig das Einverständnis des Eigentümers. Ausgenommen sind Objekte von regionaler oder nationaler Bedeutung. Somit werden die privaten Interessen stärker gewichtet.

Mit den höheren Beiträgen sollen Eigentümer einen Anreiz erhalten, denkmalgeschützte Liegenschaften zu sanieren. Das neue Gesetz tritt per 7. Dezember 2019 in Kraft.

Sämtliche Gemeinden stimmten dem Gesetz zu:

Linke und Fachverbände wehrten sich

Die Gesetzesänderung löste im Kanton Zug eine Debatte über den Umgang mit dem kulturellen Erbe aus. Während Bürgerliche die neuen Regelungen begrüssten, bekämpften linke Parteien und Fachverbände die Vorlage.

Das Referendumskomitee nimmt das Resultat mit Bedauern zur Kenntnis, man akzeptiere es aber vollumfänglich, heisst es in einer Medienmitteilung. Nebst Plakaten und Präsenz in den sozialen Medien führte das Nein-Komitee in den vergangenen Wochen auch Führungen zu historisch wertvollen Orten durch. Insgesamt haben laut Mitteilung mehrere hundert Personen an diesen fünf Begehungen teilgenommen.

Trotzdem sei es dem Ja-Komitee offenbar besser gelungen, die Stimmbevölkerung zu überzeugen, räumt das Referendumskomitee ein. Als Grund wird genannt, dass der Eindruck erweckt worden sei, die Annahme der Vorlage bringe eine Stärkung des Denkmalschutzes mit sich.

Drohen Gerichtsprozesse?

Die Gegner kritisierten, dass der Fortbestand wertvoller Zeitzeugen aufgrund der neuen, ihrer Ansicht nach verwässerten Bestimmungen gefährdet sei. Besonders umstritten war der Passus, wonach Objekte, die jünger als 70 Jahre sind, nicht mehr gegen den Willen der Eigentümer unter Schutz gestellt werden dürfe.

Ein Experte zweifelte gar daran, ob dies mit übergeordnetem Recht vereinbar ist (zentralplus berichtete). Das Referendumskomitee teilt diese Ansicht und rechnet damit, dass aufgrund von unklaren Punkten lange gerichtliche Klärungsprozesse notwendig würden.

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