«Sharing Economy» soll sich an Gesetze halten

Zuger Stadtrat kritisiert den Onlinedienst «UberPop»

Online-Dienste wie Uber stellen viele Gemeinden vor Herausforderungen, wie sich dazu stellen sollen. Denn Private konkurrenzieren das lokale Taxigewerbe.

(Bild: Fotolia)

«Ist Zug attraktiv für moderne Geschäftsmodelle?», will die städtische FDP vom Zuger Stadtrat wissen, und sie meint damit den online bestellbaren Fahrdienst Uber. In der Antwort der Exekutive erfährt man nebenbei, dass die Stadt das bargeldlose Parkieren prüft.

«Mit grosser Freude haben wir vernommen, dass nun auch in Zug teilweise Fahrer von Uber aktiv sind», jubeln die FDP-Gemeinderäte Rainer Leemann und Stefan Moos in ihrer Interpellation. Dies bringe günstigere Preise und sei innovativ. Als erstes wollen sie wissen, wie sich die gesetzlichen Auflagen zwischen Uber und einem normalen Taxibetrieb unterschieden. Statt sich selber schlau zu machen, fragen sie mal den Stadtrat.

UberPop rechtlich umstritten

Laut der Antwort der Zuger Exekutive sind die Fahrdienste UberBlack (Limousinenservice) und UberX (Mittelklassefahrzeuge) mit konventionellen Taxis vergleichbar, böten ihre Dienste aber online an. Wer von Uber spreche meine aber in der Regel UberPop, eine nicht kommerzielle Mitfahrgelegenheit unter Privatpersonen.

«Mit grosser Freude haben wir vernommen, dass nun auch in Zug teilweise Fahrer von Uber aktiv sind.»
Rainer Leemann und Stefan Moos, FDP-Gemeinderäte Zug

«UberPop ist rechtlich umstritten», schreibt die Exekutive. Chauffeure und Fahrzeugte erfüllten die Vorschriften nach Bundesrecht für den gewerbsmässigen Personentransport in der Regel nicht.

Stadtrat findet Taxireglement genug liberal

Leemann und Moos wollen ausserdem wissen, welche städtischen Reglemente man streichen oder verkürzen könne «anstatt einen Service oder gar eine ganze Branche zu verbieten».

Bestehende Reglemente und Verordnungen würden im Rahmen eines laufenden Rechtssetzungsprojekt genau überprüft, wo nötig angepasst – «oder nach Möglichkeit aufgehoben», antwortet der der Stadtrat. Er ist aber der Meinung, dass das Taxiwesen in Zug mit dem neuen Reglement bereits liberal und gestaltet geworden sei.

Denn besondere Vorschriften würden nur noch für Taxis gelten, die ihre Dienstleistung ab Standplätzen auf öffentlichem Grund anbieten würden. Ansonsten würden alle Taxis inklusive Fahrdienste wie UberBlack und UberX sowie ortansässige und auswärtige Fahrer gleichbehandelt.

Das eidgenössische Parlament strebe Lockerungen im Taxigewerbe an, fügt die Exekutive an, man werde die Ergebnisse verfolgen und das Taxireglement bei Änderungen prüfen.

«Sharing Economy» Gefahr oder Chance?

Zudem möchten die FDP-Parlamentarier wissen, ob «Sharing Economy» – wie Uber – der Stadt Zug einen Mehrwert bringen könne und die Konkurrenz belebe oder aber die Existenz dieser Anbieter – also der Berufs-Taxifahrer – gefährdet.

Der Stadtrat teilt die Meinung das Interpellanten, dass neue Angebote der «Sharing Economy» neue Chancen eröffnen und Mehrwerte bringen können. Weil herkömmliche Taxibetriebe und andere Fahrdienste wie Uber die bundesrechtlichen Anfordeurngen erfüllte müssten, sei die Grundlage für einen fairen Wettbewerb gegeben. Allerdings werde, da es sich um einen Verdrängungsmarkt handle, zwangsläufig die Existenz von bestehenden und neuen Fahrern gefährdet sein.

«Der Stadtrat begrüsst Sharing-Economy-Modelle, wenn sie einem Bedürfnis der Bevölkerung entsprechen und keinen Anreiz zu Verstössen gegen geltendes Recht bieten.»
Der Zuger Stadtrat

Bargeldloses Parkieren wird geprüft

Zur Frage, ob der Stadtrat wie bei Bitcoin eine Pionierrolle einnehmen will und «Sharing-Economy»-Anbieter fördern will, antwortet der Stadtrat, Digitalisierung und E-Government seien zentrale Themen für Stadtrat und Stadtverwaltung. Nach Bitcoin prüfe die Stadt zurzeit Anwendungen wie das bergeldlose Parkieren.

Der Stadtrat begrüsst im übrigen «Sharing-Economy»-Modelle, wenn sie einem Bedürfnis der Bevölkerung entsprächen und «keinen Anreiz zu Verstössen gegen geltendes Recht» böten. Das gelte für Uber, aber auch Airbnb und andere «innovative Geschäftsmodelle».

Auf die Frage nach der Pionierrolle, antwortet die Stadtregierung, die Stadt könne für solche Geschäftsmodelle keine solche Rolle übernehmen, da die Anbieter als «Subjekte des freien Gewerbes» zu betrachten seien und sich im Markt behaupten müssten.

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