Beim Plakataushang wird ein Auge zugedrückt

Zuger Stadtrat ändert im EVZ-Fieber die Regeln

Einen Meistertitel in der Eishockey Nationalliga A in greifbarer Nähe zu haben, kommt nicht alle Tage vor. Der Zuger Stadtrat fiebert mit dem EVZ mit und will jetzt bei den Bewilligungen ein Auge zudrücken. Vor einigen Wochen tönte das noch ganz anders beim Baudepartement.

Der Eissportverein Zug feiert im 2017 sein 50-jähriges Bestehen. «50 Jahre EVZ – Für ein lebendiges Zug!», heisst der Slogan im Jubiläumsjahr. Mit vollem Einsatz haben die Spieler des EVZ die Playoffs gegen Genève-Servette HC und den HC Davos gespielt. Zur Freude der grossen Fangemeinde sind sie als Sieger hervorgegangen und stehen nun im Playoff-Final gegen den SC Bern. Ein erster Schritt zum Meistertitel ist geschafft. Der Stadtrat von Zug gratuliert herzlich zu dieser grossartigen Leistung, schreibt er in einer Pressemitteilung.

«Pragmatische» Bewilligungspraxis

Nach dem Einzug ins Finale biete der Stadtrat deshalb Hand «für eine pragmatische Bewilligungspraxis» für verschiedene Arten von Fan-Aktionen – «für ein lebendiges Zug!»

Der Aushang von Plakaten, Fahnen und dergleichen bis zu einer Grösse von 30 Quadratmetern könne ab sofort bis längstens zwei Wochen nach dem letzten Spiel ohne Bewilligungsverfahren erfolgen.

Städtische Mitarbeiter wegen Blachen-Aktion zurück gepfiffen

Vor einigen Wochen tönte das noch anders (zentralplus berichtete). Mitarbeiter des städischen Werkhofs Göbli wollten eine riesige Blache am Salzsilo aufhängen, um die Freude über ihren heimischen Klub zu teilen. Doch sie hatten die Rechnung ohne ihren Arbeitgeber gemacht.

Zuständig für den Werkhof, wie auch für Baubewilligungen ist das Baudepartement von André Wicki. Departementssekretärin Nicole Nussberger sagte damals gegenüber «Zuger Zeitung»: «Es gelten gleiche Rechte für alle.»

Freude mit Einschränkungen

Nun ist also alles anders mit den Bewilligungen. Fast alles. Die Stadt warnt. Im Kreuzungsbereich von Strassen oder beim Hineinragen auf öffentlichen Grund sei Vorsicht geboten. In solchen Fällen bitte der Stadtrat um telefonische Kontaktaufnahme mit dem Baudepartment zur Beurteilung der Verkehrssicherheit. Zu beachten sei auch, dass in den Landwirtschaftszonen generell kein Aushang erlaubt ist.

 

 

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