Zuger bedrohte seine Frau mit dem Messer

Staatsanwaltschaft schickt gewalttätigen Ehemann ins Anti-Aggressions-Programm

Nach dem letzten Ausraster nahm die Zuger Polizei den Mann vorläufig fest. (Bild: Screenshot Präventionsvideo Kantonspolizei Solothurn)

Er schlug seine Frau mit einem Stock und drohte, ihr den Kopf abzuschneiden. Nun muss ein Fabrikarbeiter aus Zug in Therapie. Tut er es nicht, wird eine Geldstrafe fällig.

Seit einigen Jahren sind die beiden schon verheiratet – und immer wieder hat der Mann Ausraster. Lange Zeit blieben die Gewalttätigkeiten gegenüber seiner Frau von den Behörden unbemerkt. Im Oktober 2019 jedoch kamen sie ans Licht.

An jedem Morgen kam es bereits um 6 Uhr zu einem Streit zwischen den Eheleuten. Die verbale Auseinandersetzung artete schon bald in Gewalt aus. Zuerst versetzte der 33-Jährige seiner Frau eine schmerzhafte Ohrfeige, dann schlug er mit der Faust auf sie ein.

Diverse Gegenstände als Waffe benutzt

Als sie versuchte, ihn von sich wegzuhalten, nahm er ein Handykabel und haute damit wild auf sie ein. Sie schrie vor Schmerzen. Um sie zum Schweigen zu bringen, setzte sich der Mann schliesslich auf seine Gattin und hielt ihr mit den Händen den Mund zu.

Aus Angst zu ersticken, wehrte sich die Frau mit Händen und Füssen. In seiner Wut schnappte der Mann sich daraufhin ein Kissen und drückte damit ihren Kopf mit voller Wucht gegen die Sofalehne.

Eskalationen wurden immer heftiger – auch in der Öffentlichkeit

Die Frau erlitt diverse Schürfungen und Prellungen. Ermittlungen der Zuger Polizei ergaben, dass die Gewaltausbrüche keine Ausnahme waren. Denn wenige Tage zuvor hatte es bereits beim gemeinsamen Grillieren auf dem Zugerberg Streit gegeben. Dabei schlug der Mann seine Frau mit einem Stock. Ausserdem droht er damit, sie umzubringen – und zwar so, dass es wie ein Selbstmord aussehen würde.

Ähnliche Drohungen hatte der Täter in den letzten Jahren mehrfach ausgesprochen. Einmal drohte er seiner Frau, sie vom Balkon zu werfen. Ein anderes Mal drohte er, ihr den Kopf abzuschneiden. Einmal unterstrich er die Warnung, indem er sie mit einem Messer bedrohte.

Letzte Chance: Eine Therapie

Die Eskalationen nahmen in den Jahren davor immer weiter zu – sowohl was die Häufigkeit als auch die Brutalität anging. Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt den Mann deshalb wegen mehrfacher Tätlichkeiten und Drohungen. Sie bestraft ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 28 Tagessätzen à 60 Franken. Weil er nach dem letzten Gewaltausbruch zwei Tage in Haft war, wurden ihm diese abgezogen.

Die Geldstrafe in der Höhe von 1680 Franken muss der Mazedonier bezahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren seiner Frau gegenüber erneut gewalttätig werden sollte. Ausserdem ordnet die Staatsanwaltschaft ein Anti-Aggressions-Training an. Dieses soll «künftige tätliche Übergriffe und Drohungen vermeiden», wie es im Strafbefehl heisst.

Sofort bezahlen muss der Mann eine so genannte Verbindungsbusse von 420 Franken und eine Übertretungsbusse in der Höhe von 300 Franken.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 27.06.2020, 14:27 Uhr

    Da stellt sich schon die Frage, wieviele Male ein Rüpel-Gatte seine Ehefrau schlagen und würgen darf, bis ihm vom Hüter des Gesetzes ernsthafte Konsequenzen angedeiht werden?

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  • Profilfoto von Colombo-Herzog Gabriella
    Colombo-Herzog Gabriella, 27.06.2020, 14:02 Uhr

    Sehr geehrtes Team zentralplus, Unglaublich und an der Tagesordnung!
    Eine Frage der Zeit, bis dieser Ehemann seine Frau umbringen wird! Dann staunen die zuständigen Behörden einmal mehr, warum so, eine Therapie nichts bringt, ausser Kosten! Warum kommen solche Gewalttäter nicht ins Gefängnis?! Muss immer wieder getötet werden, bis der Gewaltäter definitiv hinter Gitter kommt?!
    Mir graut, wenn ich solche Berichte lese und ich bange immer wieder um die Opfer!
    Wann kommt die Zeit, der Sicherheit?
    Freundliche Grüsse
    Gabriella Colombo

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    Villiger, 27.06.2020, 09:47 Uhr

    Wieso wird die Nationalität nicht genannt?

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 14.07.2020, 10:09 Uhr

      Ich verstehe die Frage nicht. Die Nationlität des Mannes wird in dem Text erwähnt. Ich nenne die Nationalitäten in den Gerichtstexten, wenn sie bekannt ist. Ich persönlich weiss zwar nicht recht, welcher Erkenntnisgewinn damit verbunden sein soll. Aber wenn wir die Nationalität nicht nennen, wirft man mir als Autorin vor, etwas vertuschen zu wollen. Zudem habe ich festgestellt, dass die Leserinnen und Leser dann immer davon ausgehen, dass die Straftaten von Ausländern begangen wurden – selbst wenn die beschuldigte Person Schweizer ist. Deshalb bin ich da transparent.

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