Zuger Sparprogramm: Leichte Anpasssungen

42 Millionen Franken will die Zuger Regierung sparen. 79 Eingaben sind dazu eingegangen, viele davon zum Thema Personalmassnahmen. In einzelnen Fällen schwächt die Regierung nun ihr Vorhaben etwas ab.

Der Regierungsrat hat den Rahmenbeschluss für das zweite Paket des Entlastungsprogramms 2015–2018 verabschiedet. Insgesamt geht es um rund 42 Millionen Franken. Die meisten der 79 Eingaben betrafen die Bereiche Personal, Bildung und So- ziales. In einigen Bereichen hat der Regierungsrat Detailanpassungen vorgenommen. Er ist weiterhin von der Ausgewogenheit des Programms überzeugt. Nun geht das Paket in den Kantonsrat.

79 Stellungnahmen sind im Rahmen der Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen eingegangen. Am meisten mobilisiert haben die Personalmassnahmen. Auch die Massnahmen im Sozialbereich und im Bildungsbereich haben wie erwartet Eingaben ausgelöst. «Der Regierungsrat hat alle Stellungnahmen vertieft geprüft und auch die öffentliche Debatte intensiv verfolgt» erklärt Finanzdirektor Peter Hegglin. «Viele Eingaben decken sich mit den Erwägungen, die wir bereits bei der Erarbeitung der Massnahmen gemacht haben». In einzelnen Fällen hat der Regierungsrat Detailanpassungen vorgenommen: Übergangsfristen verlängert, gesetzliche Regelungen präzisiert und in einem Fall die Vorlage etwas abgeschwächt. In einem weiteren Fall, bei der Staatsgarantie der Zuger Kantonalbank, wird er die Massnahme in einem bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren prüfen. Substanziell hält er an seinen Anträgen fest, wie der Regierungsrat in einer Mitteilung schreibt.

Warnung vor Abstrichen

Der Regierungsrat warnt vor Abstrichen im Sparprogramm: «Einzelne Streichungen oder Anpassungen würden nicht nur die Ausgewogenheit des Programms zu Fall bringen, sondern den bereits engen Handlungsspielraum in der Finanzplanung arg einschränken» betont Finanzdirektor Peter Hegglin an die Adresse des Kantonsrats. Dieser wird im November das Paket beraten. Sofern er es verabschiedet, können die Gesetzesanpassungen Anfang 2017 in Kraft treten.

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