Der Zuger Regierungsrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2015 eine Änderung im Steuergesetz auf das Jahr 2016 beschlossen (zentral+ berichtete). Wer seine Steuern nunmehr frühzeitig bezahlt, profitiert weder von Skontoabzügen noch von Vergütungszinsen. Aber auch für «unmoralische» Steuerzahler gibt’s eine Änderung: Neu werden Verzugszinsen nicht mehr belastet. Sämtliche Zinsarten bei den Steuern wurden auf Anfang Jahr also auf null gesetzt – ein Novum in der Schweizer Steuergeschichte.

Wie der Zuger Finanzdirektor Peter Hegglin gegenüber dem Finanz- und Wirtschaftsportal cash.ch erläutert, habe der Kanton keinen Anreiz mehr, Steuerpflichtige zu einer frühzeitigen Einzahlung zu motivieren, da dies das Guthaben des Gemeinwesens erhöhen würde und dadurch Negativzinsen anfallen könnten. Mit den Worten des Regierungsrats: «Der Kanton hat ein Interesse daran, die Gelder so spät wie möglich zu erhalten, damit er auf diesen Guthaben möglichst wenig Negativzinsen bezahlen muss.»

Leidet die Steuermoral?

Soll die Zuger Bevölkerung ihre Steuern demnach möglichst erst am 31. Dezember bezahlen? Oder noch besser: gar nicht? «Nein», sagt Hegglin, «selbstverständlich ist der Kanton Zug weiterhin auf Steuergelder angewiesen». Trotzdem: Je später diese flössen, desto besser sei dies für die Kantonsfinanzen.

Kein Skonto, kein Anreiz. Wird unter dem Wegfall des Steuerzückerchens nicht die Zahlungsmoral der Zuger Bevölkerung leiden? Hegglin geht nicht davon aus, denn: «Die Steuern werden ja trotzdem geschuldet, die Zahlungen müssen dessen ungeachtet geleistet werden. Mahnungen werden in Verzugsfällen weiterhin ausgesprochen.» Und sollte dies nicht fruchten, drohen rechtliche Schritte, in Form von Betreibungen oder gar Verarrestierung von Vermögenswerten – so, wie es bisher praktiziert wurde.

Der Schritt kommt jedenfalls nicht ganz unerwartet. Seit dem 22. Januar 2015 belastet die Schweizerische Nationalbank (SNB) Guthaben, die einen Freibetrag von 10 Millionen Franken pro Kontoinhaber übersteigen, mit einem Negativzins von minus 0,75 Prozent. Durch die Nullverzinsung sowie den Verzicht auf den Skontoabzug kann der Kanton Zug also Geld sparen. Die Rede ist von gut 3,1 Millionen Franken jährlich (siehe Box).

«Die aktuelle Steuersoftware ist ein Oldtimer.»

Peter Hegglin, Finanzdirektor Kanton Zug

Veraltete Software

Wieso aber fallen die Verzugszinsen ebenfalls weg? Schliesslich fliessen diese auf die Ertragsseite. «Das liegt an unserer Steuersoftware», erklärt Finanzdirektor Hegglin. Diese stamme aus dem Jahr 1995 und liesse in Kombination mit dem Bezugssystem gemäss Zuger Steuergesetzgebung keine unterschiedlichen Zinssätze für Verzugs- und Vergütungszinsen zu. «Die beiden Zinssätze können nicht individuell gesetzt werden, sondern müssen immer gleich hoch sein», führt Hegglin aus. Deshalb werde mit dem Skontoabzug und dem Vergütungszins gleichzeitig auch der Verzugszins auf null gesetzt.

Finanzielle Auswirkungen

In finanzieller Hinsicht führt die Änderung der Verordnung zum Steuergesetz (Verzicht auf Skonto) für den Kanton Zug zu einem jährlichen Minderaufwand von etwa 2,5 Millionen Franken. Dies unter der Annahme, dass die Steuerpflichtigen ihr Zahlungsverhalten unverändert beibehalten. Die Gemeinden können gemeinsam mit einem Minderaufwand von zirka 2 Millionen Franken rechnen. Hinzu kommen für den Kanton im 2016 Einsparungen von rund 600’000 Franken und für die Gemeinden Einsparungen von rund 500’000 Franken aus der Nullverzinsung.

Bisher erhielten natürliche Personen, die bis zum 31. Juli des laufenden Steuerjahres die ganze provisorische Jahressteuer bezahlt hatten, ein Skonto von einem Prozent.

Dieses «Kuriosum» werde erst 2020 aus der Welt geschaffen. Dann nämlich bekommt Zug eine neue Steuersoftware. Was sowieso an der Zeit wäre, wie Hegglin sagt: «Wir haben aktuell eine gute Steuersoftware und sind bis anhin sehr gut damit gefahren. Aber diese stammt aus dem Jahr 1995 und ist klar ein Oldtimer. Man bedenke, mit was für Computern wir vor 20 Jahren gearbeitet haben.»

Räderwechsel in voller Fahrt

Es stellt sich allerdings die Frage, weshalb es noch ganze vier Jahre dauern wird, bis die neue Software die alte ablösen wird. «Es handelt sich dabei um ein komplexes Verwaltungssystem», erklärt Hegglin. «Von der Veranlagung über den Verzug bis zum Inkasso muss alles seinen Platz haben.» Der Steuerzahler selbst, so Hegglin, erhalte Kenntnis davon, wenn er die Steuererklärung ausfülle.

«Die hohe Komplexität und das reibungslose Funktionieren der Steuersoftware sind letztlich verantwortlich dafür, dass der Wechsel einige Zeit in Anspruch nimmt.» Daneben müsse man bedenken, dass zum Zeitpunkt der Ablösung und während des Datentransfers alles parallel weiterlaufen müsse. «Das ist, wie wenn man bei einem fahrenden Zug die Räder wechseln würde», sagt Hegglin.

«Dann bin ich nicht mehr im Regierungsrat.»

Peter Hegglin, zukünftiger Zuger Ständerat

Ab 2020 wird es dem Kanton also rein technisch wieder möglich sein, den Verzugszins anzuheben. Ob dies dann auch gemacht wird, darauf möchte sich Hegglin nicht festlegen. «Dann bin ich nicht mehr im Regierungsrat», erklärt der zukünftige Zuger Ständerat. «Ich kann und will das nicht vorwegnehmen.» Bis es so weit ist, werden zu spät beglichene Steuerrechnungen jedenfalls in den nächsten Jahren nicht mit einem Verzugszins bestraft – vorausgesetzt, der Vergütungszins verharrt weiterhin auf null.

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