Neue Mobilfunk-Technologie

Zuger Regierung lehnt 5G-Moratorium ab

Die SP-Fraktion im Zuger Kantonsrat fordert eine Standesinitiative für ein 5G-Moratorium.

Der Zuger Regierungsrat will bei der 5G-Technologie nicht auf die Bremse. Obwohl er für den Bund nicht nur lobende Worte findet, hält er die Verfahren für sicher. Auch eine Verschiebung der Kompetenzen hält er für unnötig.

Der Zuger Regierungsrat spricht sich gegen ein 5G-Moratorium aus. Er lehnt eine Motion der SP-Fraktion ab, die ein solches mittels Standesinitiative auf nationaler Ebene anregte. «Solange es keine Hinweise gibt, dass für 5G höhere oder andere Risiken bestehen, als dies für ältere Mobilfunk-Generationen der Fall ist, wird ein generelles 5G-Moratorium als nicht verhältnismässig beurteilt», schreibt er in seiner Antwort.

Er verweist zudem auf die festgelegten Grenzwerte sowie auf die Messverfahren, die jeweils das «Worst-Case-Szenario» behandeln, um auf der sicheren Seite zu sein. Zwar hält auch er nicht mit Kritik am Bund zurück, der die Vollzugshilfe für die Bewilligungsbehörden erst nach langem Warten zur Verfügung stellte. «Es ist unbestritten, dass aus kantonaler Vollzugssicht die Einführung der fünften Mobilfunk-Generation in den letzten Jahren vom Bund hätte besser vorbereitet werden können», so die Zuger Regierung.

Dennoch hält er ein Moratorium nicht für den richtigen Weg. Auch der zweiten Forderung erteilt der Regierungsrat eine Abfuhr: Dass der Bund den nötigen Netzausbau aufzeigt und zusammen mit den Kantonen und Gemienden plant – statt dass dies die Mobilfunkanbieter tun. Aus Sicht des Regierungsrats würde dieses Vorgehen einen erheblichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit bedeuten.

Zudem hätten Kanton Zug die Baudirektion, die Zuger Einwohnergemeinden und die drei Mobilfunkbetreiber Salt, Sunrise und Swisscom 2011 eine Vereinbarung zum Dialogmodell unterzeichnet. Dieses Mitwirkungsverfahren sehe vor, dass Mobilfunkbetreiber und Gemeinde einen Dialog zu neuen Mobilfunkstandorten führen. «Die Gemeinde kann sich bereits heute über vorgesehene Standorte äussern und alternative Standorte vorschlagen.

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