Verschärfung auf Bundesebene

Zuger Regierung ist für strengere Regeln bei Kinderehen

Der Zuger Regierung gehen die Massnahmen zur Bekämpfung von Kinderehen zu wenig weit. (Bild: Archivbild)

Der Bund plant, die Massnahmen gegen Ehen mit Minderjährigen zu verschärfen. Die Regierung in Zug befürwortet dies, will aber noch weiter gehen.

Der Bund will das Zivilgesetzbuch anpassen – und holt dafür die Meinung der Kantone ein. Die Zuger Regierung hat sich nun gegenüber dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement geäussert. Sie begrüsst die geplanten Massnahmen, die dazu dienen, Minderjährigenheiraten stärker zu bekämpfen und Betroffene besser zu schützen.

Ehen mit Personen, die zum Zeitpunkt der Eheschliessung minderjährig waren, sollen mit der geplanten Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) grundsätzlich für ungültig erklärt werden. Diese Möglichkeit soll statt bis zur Volljährigkeit neu bis zum 25. Geburtstag der betroffenen Person möglich sein.

Erfolgt bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs jedoch keine entsprechende Klage, so gilt der Ungültigkeitsgrund als geheilt, und die Ehe kann danach nicht mehr für ungültig erklärt werden. «Damit wird sowohl den betroffenen Personen als auch der klageberechtigten Behörde mehr Zeit eingeräumt, um die Eheungültigkeit geltend zu machen», so die Zuger Regierung.

Das vom Bundesrat vorgesehene 25. Altersjahr geht der Zuger Regierung allerdings zu wenig weit und sie beantragt die Erhöhung bis zum vollendeten 30. Lebensjahr.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Richard Scholl
    Richard Scholl, 22.09.2021, 17:09 Uhr

    Es ist ja tabu, aus welchen Kulturen diese Kinderehen stammen, genauso wie es tabu ist, dass wir in der Schweiz rund 15 000 genitalbeschnittene Mädchen haben.

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