Weiterzug an Verwaltungsgericht ist wahrscheinlich

Zuger Regierung gibt grünes Licht für Baarer Asylzentrum

Hier soll das geplante Baarer Asylzentrum entstehen.

(Bild: wie)

Der Zuger Regierungsrat hat die Beschwerden um das geplante Baarer Asylzentrum abgewiesen. Eine weitere Hürde ist für die Bauherren also genommen. Doch noch ist es für sie zu früh, sich zu freuen. Denn es drohen Weiterzüge ans Verwaltungsgericht.

Der Zuger Baudirektor Urs Hürlimann schreibt auf Anfrage von zentralplus in waschechtem Beamtendeutsch: «Der Regierungsrat hat die Baubewilligung des Gemeinderats Baar für die Asylunterkunft in Baar unter Abweisung der Beschwerden bestätigt. Die Rechtsmittelfrist ist derzeit am Laufen.»

Im Klartext: Der Zuger Regierungsrat unterstützt den Baarer Gemeinderat und gibt grünes Licht für das umstrittene Baarer Asylzentrum. Damit wurden alle eingegangenen Verwaltungsbeschwerden abgewiesen.

30-tägiges Warten ist angesagt

Was für die Bauherren des geplanten Asylzentrums, die Hotz Obermühle AG, eine frohe Botschaft sein mag, dürfte jedoch noch nicht das Ende der Geschichte sein. Schon letzten Sommer hat die Baarer SVP angekündigt, dass bereits Vorbereitungen getroffen werden, um das Anliegen auf höherer Stufe weiterzuziehen (zentralplus berichtete). Und genau aus diesem Grund ist man bei der Obermühle Hotz AG zurückhaltend mit Aussagen.

Deren Vertreter Roman Hotz erklärt, dass sich für die Familie trotz des Entscheids vorläufig nichts ändere. «Die Antwort des Regierungsrates haben wir mehr oder weniger so erwartet. Nun gilt es abzuwarten, ob die 30-tägige Beschwerdefrist unbenutzt abläuft oder nicht.»

Erst einmal durch den Papierdschungel blättern

Dass der Entscheid des Regierungsrates bei den Beschwerdeführern eingegangen ist, bestätigt Michael Riboni, Mediensprecher der Baarer SVP. «Nun geht es darum, dass die Beschwerdeführer – dabei handelt es sich ausschliesslich um Privatpersonen – den Entscheid erst einmal prüfen. Soweit ich weiss, ist dieser sehr umfangreich geworden.»

Danach werde mit Jakob Senn, dem zuständigen Anwalt der SVP, geprüft, ob es Sinn mache, die Beschwerden ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen oder nicht. «Ich nehme jedoch an, es gibt den einen oder anderen, der mit dem Anliegen weiter ans Verwaltungsgericht gelangen will. Doch das müssen die Grundeigentümer selber tun. Die SVP als Partei ist nicht beschwerdeberechtigt.»

Und was sagt der SVP-Anwalt dazu? Nichts. «Wegen Ihrer politischen Gesinnung gebe ich gegenüber zentralplus keine Auskunft.»

Für Baars Gemeindepräsident Andreas Hotz ist es dagegen eine erfreuliche Nachricht, dass der Zuger Regierungsrat grünes Licht für die Baubewilligung erteilt hat. «Man muss natürlich nun abwarten, ob dieser ausführlich begründete Bescheid noch vors Verwaltungs- oder Bundesgericht gezogen wird.» Gleichzeitig sei es eine Bestätigung für den Baarer Gemeinderat, dass man richtig entschieden habe in Sachen geplanter privater Asylunterkunft. Falls die Causa nun gerichtlich tatsächlich weitergezogen wird, rechnet Hotz mit einer Bauverzögerung von bis zu einem Jahr.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 18.04.2017, 18:22 Uhr

    Schon wieder ein Rechtsanwalt, der Recht mit rechts assoziiert. Na dann Prost, Jakob Senn! Eigentlich würden mich die Scheinargumente gegen das Asylzentrum, die Sie den klagenden Grundbesitzern implantiert haben, mehr interessieren. Die Erfolgschancen beim Verwaltungsgericht dürften noch geringer sein als beim Regierungsrat. Aber Sie werden dank des Anwaltshonorars auf jeden Fall als Sieger aus der Angelegenheit hervorgehen.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon