Steuererhöhung soll 50 Millionen in Kasse spülen

Zuger Regierung bittet Reiche zur Kasse

Regierungsrat Heinz Tännler, Vorsteher der Finanzdirektion, informiert über die Massnahmen im Rahmen des Sparpakets 2019.

(Bild: wia)

Das Zuger Stimmvolk sagte letzten Herbst Nein zum Entlastungspaket. Kommt nun mit «Finanzen 2019» der Kahlschlag? Davon sieht die Regierung ab. Stattdessen will sie eine Steuererhöhung. Ein möglicher Abstimmungstermin wird auf Herbst 2019 festgesetzt.

Mit «Finanzen 2019» will der Regierungsrat mit rund 100 Sofort- und 300 weiteren Massnahmen den Staatshaushalt nachhaltig um rund 65 Millionen Franken entlasten, wie er in der Pressekonferenz am Donnerstagvormittag informierte. Einen Kahlschlag wolle man bewusst vermeiden, schreibt die Regierung in einer Mitteilung. Sie erwägt mittels einer Steuererhöhung, etwa 50 Millionen Franken Mehreinnahmen zu generieren, um den Staatshaushalt insgesamt um 115 Millionen Franken zu entlasten.

Geplant ist eine Erhöhung des Steuerfusses von 82 Prozent auf 86 Prozent und eine Erhöhung des Einkommenssteuertarifs für besonders gut Verdienende. Im September 2016 hat der Regierungsrat angekündigt, dass trotz Entlastungsprogramm 2015–2018 weitere 100 Millionen eingespart werden müssen. Das zweite Paket über 40 Millionen Franken wurde von der Bevölkerung in die Wüste geschickt, weshalb auch dieses auf andere Art und Weise eingespart werden müsse (zentralplus berichtete). Ein Teil davon, rund 13 Millionen Franken, bildet das «Sparpaket 2018». Dieses wurde vom Regierungsrat in die kantonsrätliche Beratung gegeben.

In den nächsten Monaten werden die Massnahmen laut Regierungsrat  konkret ausgearbeitet, die Verordnungs- und Gesetzesänderungen werden ab März 2018 in die externe Vernehmlassung geschickt. Eine allfällige Volksabstimmung finde voraussichtlich im Herbst 2019 statt. Die Gesetzesänderungen treten wohl Anfang 2020 in Kraft.

Keine Abschaffung der Ergänzungsleistungen

Der Regierungsrat wolle bewusst auf einschneidende Massnahmen in strategisch wichtigen Bereichen wie Bildung, Sicherheit oder im Sozialen verzichten, schreibt er in der Mitteilung weiter. So bleibe die Mittelschule Ennetsee auf dem Programm. Ebenso bekennt sich Zug zur Pädagogischen Hochschule und zum landwirtschaftlichen Bildungs- und Beratungszentrum (LBBZ). Explizit Nein gesagt hat der Regierungsrat auch zu einer massiven Reduktion der Polizeipräsenz oder zur Abschaffung der kantonalen Ergänzungsleistungen.

Rund 46 Vollzeitstellen werden abgebaut

Eine Reihe von Personalmassnahmen wurde bereits in den vergangenen Sparvorlagen umgesetzt. Mit dem ersten Paket des Entlastungsprogramms 2015–2018 und dem «Sparpaket 2018» werden beim Personal schon 5,4 Millionen Franken eingespart. Der seit 2015 geltende Personalstopp werde beibehalten. Zusätzlich sollen rund 46 Vollzeitstellen abgebaut werden.

Ferner werden die Spesenvergütungen gekürzt. Die zusätzliche Reduktion des Personalaufwands im Rahmen von «Finanzen 2019» beläuft sich auf 8,3 Millionen Franken. Der Abbau dürfte grösstenteils durch natürliche Abgänge aufgefangen werden. Als Sicherheitsmassnahme hat der Regierungsrat jedoch, unter Einbezug der Personalverbände, einen Sozialplan erarbeitet.

Markante Einsparungen von rund 7,8 Millionen Franken sind im Bereich des Hoch- und Tiefbaus vorgesehen. Für den Unterhalt der kantonalen Liegenschaften sowie der Strassen soll weniger Geld ausgegeben werden. Die Beiträge an den öffentlichen Verkehr werden um 3,6 Millionen Franken gekürzt.

Erhöhung der Gerichtsgebühren

Die Ausgaben für die kantonale Informatik sollen um 2,5 Millionen Franken verringert werden. Im Bereich des kantonalen Sozialamts, wo 3,1 Millionen Franken eingespart werden sollen, sind vor allem das Asylwesen und die Leistungs- und Subventionsvereinbarungen betroffen. Bei der Bildung werde unter anderem der Beitrag an die Fachhochschule Zentralschweiz um 1,5 Millionen Franken gekürzt.

Geplant seien ausserdem Ertragssteigerungen in der Höhe von rund 17 Millionen Franken. Geplant sind etwa eine «Kopfsteuer» für juristische Personen, Entnahmen aus der Spezialfinanzierung Strassenbau, die Anpassung der Veranlagungs- und Inkassoentschädigung im Bereich der Steuern, marktgerechte Verzugszinsen auf überfälligen Steuerforderungen sowie die Erhöhung der Gerichtsgebühren.

Regierung schnürt kein Gesamtpaket

Im Gegensatz zum zweiten Paket des Entlastungsprogramms 2015–2018 wird der Regierungsrat dem Kantonsrat und allenfalls der Bevölkerung kein Gesamtpaket vorlegen. «Finan
zen 2019» wird voraussichtlich in thematisch gruppierten Tranchen beraten und verabschiedet werden können.

 

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon