Sturmgewehre, Granaten und Maschinenpistolen

Zuger Polizei hebt illegales Waffenlager eines mutmasslichen Rechtsradikalen aus

Bei dem Mann wurden schiessunfähige Maschinenpistolen, Sturmgewehre sowie Granatwerfer gefunden. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

In seiner Wohnung im Kanton Zug hat ein 46-jähriger Deutscher ein regelrechtes Arsenal an Kriegsmaterial gehortet. In seiner Sammlung hatte der Mann auch einen SS-Helm und ein Hakenkreuz. Letzteres bekommt er nach seiner Verurteilung nun zurück.

Es ist erst 6.15 Uhr, ein Morgen im August 2020 im Kanton Zug. Die Polizei stürmt die Wohnung eines 46-Jährigen und wird prompt fündig. Sie findet dort ein umfangreiches Waffenlager, das vom Deutschen ohne Bewilligung in die Schweiz gebracht wurde.

Unter anderem hatte der Mann in seiner Sammlung:

  • Fünfzehn Maschinenpistolen
  • Vier Sturmgewehre
  • Zwei Granatwerfer mit drei Granaten
  • Einen Minenwerfer mit drei Granaten
  • Einen C02-Revolver
  • Ein Bajonett
  • Verschiedene Magazine

Zudem finden die Beamten bei dem Mann ein Messer, zwei Lanzen, fünf Stichwaffen, ein SS-Helm und eine Hakenkreuznachbildung.

Vergangenheit als Neonazi?

Die Waffen stammen allesamt aus Deutschland, wo der Mann ursprünglich lebte. Er soll in jungen Jahren als Neonazi aufgefallen sein und Antifa-Demonstranten angegriffen haben. Die Pistolen und Gewehre sind zwar schiessunfähig gemacht – trotzdem ist für deren Einfuhr und Besitz eine Bewilligung notwendig. Der Minenwerfer inklusive der drei Granaten gelten zudem als Kriegsmaterial.

Der Mann wird kurzzeitig in Haft genommen. Gegenüber der Polizei gibt er an, nichts von der Bewilligungspflicht gewusst zu haben. Dies aber schützt ihn nicht vor einer Strafe. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass er die Rechtslage mit einem einfachen Telefonat an die Behörde hätte erkennen können.

Eine Busse als Denkzettel

Sie verurteilt ihn deshalb wegen einer fahrlässigen Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 80 Franken. Ein Tag ist mit der Haft bereits abgegolten. Deshalb müssten noch 1520 Franken bezahlt werden, falls es innerhalb von zwei Jahren zu einem ähnlichen Delikt kommt.

Sofort bezahlt werden muss eine Verbindungsbusse von 400 Franken. Eine solche ist als eine Art «Schuss vor den Bug» zu verstehen. Sie wird ausgesprochen, wenn die Staatsanwaltschaft einem Beschuldigten zwar den bedingten Vollzug einer Strafe bewährt, ihn aber nicht ganz ungeschoren davonkommen lassen will.

SS-Helm bekommt er zurück

Hinzu kommt eine weitere Busse von 1000 Franken wegen der fahrlässigen Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Besonders schmerzen dürften den Waffenfan aber die Sicherstellungen: Sämtliche Schusswaffen werden eingezogen, die Minenwerfer werden der Zuger Polizei «zur Verwendung nach eigenem Gutdünken» überlassen, wie es im rechtskräftigen Strafbefehl heisst.

Lanzen, Messer, den SS-Helm und das Hakenkreuz kann sich der Mann hingegen bei der Polizei abholen, weil die Gegenstände nicht illegal sind.

Wie ist dieser Artikel entstanden?

In der Schweiz gilt die Justizöffentlichkeit. Da heisst: Urteile sind grundsätzlich können von interessierten Personen und Journalistinnen eingesehen werden. Das gilt auch für rechtskräftige Strafbefehle wie denjenigen, der diesem Bericht zugrunde liegt.

Zentralplus sieht regelmässig jeden Monat Strafbefehle der Zuger Staatsanwaltschaft ein, um über deren Arbeit zu berichten und so Transparenz zu schaffen, wie die Justiz funktioniert. Als Medium sind wir dabei verpflichtet, die Personen soweit zu anonymisieren, dass die breite Öffentlichkeit keine Rückschlüsse ziehen kann, um wen es sich handelt. Weitere Berichte dieser Serie findest Du hier.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Tom
    Tom, 17.03.2021, 22:37 Uhr

    Ich dachte zuerst das sei ein neuer ilegaler Waffenfund bei einer Privatperson. Aber nein, es geht um den Fund vom Sommer 2020.
    Weshalb haben sie keine aktuellen berichte? Gibt es keine aktuelle Sachen bei denen ein Artikel geschrieben werden kann?
    auf bessere Zeiten…Tom

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    • Profilfoto von Lena Berger
      Lena Berger, 18.03.2021, 11:39 Uhr

      Vielen Dank für die Rückmeldung. Es ist so: Der Waffenfund wurde im August 2020 von der Zuger Polizei nicht mitgeteilt, erst durch zentralplus wurde er publik. Neu ist ausserdem, dass der Mann verurteilt worden ist – der entsprechende Strafbefehl ist gerade erst rechtskräftig geworden.

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