Wer in Zug am See sitzt und über portable Boxen Musik laufen lässt, muss mit einer Busse von 100 Franken rechnen, selbst bei angemessener Lautstärke. Das soll sich jetzt ändern.
Ein Reglement aus dem Jahr 1972 verbietet den Zugern das Musikhören über Lautsprecher, unabhängig von der Lautstärke. Die beiden Gemeinderäte Joshua B. Weiss (FDP) und Jérôme Peter (SP) wollen das jetzt mit einem Vorstoss ändern, wie die «Zuger Zeitung» schreibt.
Kern ihres Anliegens ist der Paragraf 7 im Stadtzuger Reglement über die Lärmbekämpfung, der den Motionären veraltet erscheint:
Weiss und Peter wollen den zweiten Satz aus dem Reglement, der sich auf die Öffentlichkeit bezieht, streichen. Ausserdem soll der Paragraf angepasst werden. Lautsprecher etc. sollen «in nicht störender Weise benutzt werden können». Zudem solle der Stadtrat Zonen definieren, in denen das öffentliche Musikhören erlaubt ist.
Wer heute gegen das Reglement verstösst, muss mit einer Busse von 100 Franken rechnen, «unabhängig von Zeit und Lautstärke», berichten die Motionäre. Die Benutzer hätten gar keine Chance, «die Lautsprecher rücksichtsvoll zu benutzen». Das sei eine «Bevormundung» der Bevölkerung.
Dass die Situation ausufern könnte, wenn öffentliches Musikhören grundsätzlich erlaubt ist, glauben Weiss und Peter nicht. Schliesslich gelte weiterhin die Nachtruhe. Das Geschäft wird voraussichtlich am 30 Juni im Grossen Gemeinderat behandelt.
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Hans Peter Roth, 18.06.2020, 15:27 Uhr Übrigens: Vor 110 Jahren wurde der Kopfhörer erfunden.
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