Bewilligung verweigert – jetzt droht Rechtsstreit

Zuger Plakat-Streit: Stadtrat vs. Piraten

Der Zuger Stadtrat verweigert der Piratenpartei Zentralschweiz das plakatieren auf öffentlichem Grund. Diese wehrt sich.

Diesmal möchte die Piratenpartei gegen das Nachrichtendienstgesetz (NDG) mobil machen, welches am 25. September 2016 vor das Stimmvolk kommt. Jedoch wurde das Gesuch mit der Begründung, dass aus Gründen des Stadtbilds nur die Plakaten für und gegen die Doppelinitative zugelassen würde, abgelehnt. Dies schreibt die Piratenpartei in einer Mitteilung.  Dies obschon an den zehn ausgewiesenen Plakatstellen zu Wahlen jeweils rund ein dutzend Plakate zu sehen seien.
 
«Wir sehen mit dem NDG massive Einschnitte in die persönlichen Rechte der schweizerischen Bevölkerung und die Freiheit in der Schweiz in Gefahr», so der Co-Präsident der Piratenpartei Schweiz, Stefan Thöni. Der Steinhausener erklärt weiter « Wir möchten das Stimmvolk darüber aufklären, was mit diesem NDG für Geheimdienste möglich ist. Das wird uns mit fadenscheiniger Begründung verweigert.»
 
«Mittlerweile gewinnen wir den Eindruck, dass der Zuger Stadtrat sich offenbar einen ausgeprägten Pawlow’schen Reflex antrainiert hat: sobald wir ein Gesuch stellen, wird dieses abgelehnt», ergänzt Vizepräsident Alexander Brehm. «In jedem Fall führen wir gegen diesen Entscheid Beschwerde und schöpfen alle uns zur Verfügung stehenden juristischen Mittel aus. Von Schmalspurdemokraten lassen wir uns nicht die Freiheit beschneiden», so Brehm weiter.

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