Nach Abweisung des Bundesgerichts

Zuger Pirat ist enttäuscht

Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Stefan Thöni gegen das Verfahren bei den Nationalratswahlen ab. (Bild: zvg)

In seiner Sitzung vom Mittwoch lehnte das Bundesgericht die Beschwerde von Stefan Thöni ab. Der Zuger Pirat hatte sich mehr erhofft. Experten schliessen derweil einen Wandel des Wahlsystems in Zukunft nicht aus.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Stefan Thöni gegen das Verfahren bei den Nationalratswahlen ab (zentral+ berichtete). Der Pirat hatte zuerst beim Zuger Regierungsrat und anschliessend beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Er machte geltend, dass die jetzige Art der Sitzzuteilung gegen Völkerrecht (UNO-Pakt II) verstosse. Das heutige Wahlverfahren verletze das Menschenrecht auf echte und gleiche Wahlen. Im Kanton Zug brauche eine Partei einen Stimmenanteil von 25 Prozent, um einen Sitz zu erobern. Das sei fast zehnmal Mal mehr als etwa im benachbarten Kanton Zürich.

Nun blitzte er mit seiner Beschwerde vor Bundesgericht ab. Die Nationalratswahlen seien in der Bundesverfassung und im Gesetz über die politischen Rechte geregelt. Daran sei das Bundesgericht gebunden. Der Schutz der politischen Rechte gemäss UNO-Pakt II gehe weniger weit als jener des nationalen Rechts, argumentierte das Gericht.

«Es ist und bleibt unbefriedigend, wenn das Menschenrecht auf Stimmgleichheit beim Zählen aufhört.»
Stefan Thöni, Zuger Pirat

Thöni hat mehr erwartet

Stefan Thöni.

Stefan Thöni.

(Bild: zvg)

Beschwerdeführer Thöni verfolgte die Verhandlung des Bundesgerichts direkt vor Ort in Lausanne. Auf Anfrage von zentral+ zeigt er sich vom Entscheid der Lausanner Richter enttäuscht. Die Tatsache, dass das höchste Gericht des Landes für diesen Fall eine öffentliche Verhandlung angesetzt hatte, liess ihn auf einen anderen Ausgang hoffen.

Zwar räumt Thöni ein, dass auf diese Weise das Ganze immerhin öffentlich und somit transparent gemacht worden sei. Inhaltlich hätte er aber klar mehr erwartet: «Es ist und bleibt unbefriedigend, wenn das Menschenrecht auf Stimmgleichheit beim Zählen aufhört.» Das Problem bleibe weiterhin ungelöst. Jetzt gebe es eigentlich nur noch den politischen Weg. Dieser aber sei schwierig, weil den Leuten die Vorstellung wohl noch schwer falle, beim Wählen auch über die Kantonsgrenzen hinaus zu denken.

«Das Wahlsystem ist für den Wahlausgang regelmässig viel entscheidender als millionenschwere Kampagnen.»
Andreas Glaser, Universität Zürich

Rechtsprofessor Andreas Glaser von der Universität Zürich findet das Urteil rechtlich völlig richtig. Das heisse allerdings nicht, dass die durch das heutige System bewirkten Verzerrungen nicht politisch thematisiert werden sollten: «Das Wahlsystem ist für den Wahlausgang regelmässig viel entscheidender als millionenschwere Kampagnen. Man fragt sich, warum die Parteien hier nicht stärker den Hebel ansetzen – so wie sie dies in den Kantonen gemacht haben, dort allerdings mit dem Bundesgericht im Rücken.»

Mehr Erfolg mit Volksinitiative?

Bleibt die Frage, ob sich in dieser Frage mittel- oder langfristig auf politischem Weg tatsächlich etwas bewegen wird. Bisherige Vorstösse im nationalen Parlament blieben erfolglos. Könnte da allenfalls eine Volksinitiative etwas in Bewegung bringen?

Daniel Bochsler, Assistenzprofessor am Institut für Politikwissenschaften der Universität Zürich, hat im Bereich Wahlverfahren geforscht. Er mag nicht so recht glauben, dass eine Volksinitiative, die den doppelten Pukelsheim für die Nationalratswahlen einführen möchte, Erfolg haben würde. Zwar stosse dieses Wahlverfahren bei der Bevölkerung grundsätzlich durchaus auf Zustimmung. Dies hätten gerade etwa die kantonalen Abstimmungen in Zug oder Nidwalden gezeigt, wo der doppelte Pukelsheim mit jeweils klaren Mehrheiten angenommen wurde.

«Es könnte sich etwas bewegen, wenn eine der grösseren Parteien befürchten müsste, dass sich das jetzige Wahlverfahren für sie ebenfalls nachteilig auswirkt.»
Daniel Bochsler, Universität Zürich

Wechsel in Zukunft nicht ausgeschlossen

Bloss: Bei diesen Beispielen sei die Initiative jeweils von den zuständigen Behörden gekommen. Diese reagierten damit auf den Druck des Bundesgerichtes. Für die Nationalratswahlen sei die Ausgangslage eine andere. Hier würde die Initiative – gegebenenfalls – fast sicher von einer kleinen Partei kommen. Und kleine Parteien hätten zwangsläufig eine geringe Mobilisierungskraft.

Immerhin kann sich Daniel Bochsler vorstellen, dass sich irgendwann vielleicht trotz allem im Bundesparlament eine Mehrheit für einen Wahlrechtswechsel ergeben könnte. Dies aber sei abhängig von der jeweiligen Situation im Parlament und im Bundesrat. Konkret könnte sich vielleicht dann etwas bewegen, wenn eine der grösseren Parteien befürchten müsste, dass sich das jetzige Wahlverfahren für sie ebenfalls nachteilig auswirkt.

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