Wegen eines Formfehlers bei Übergangsbestimmungen

Zuger Parkrauminitiative soll teilweise ungültig sein

Die Einfahrt ins neue Postplatz-Parkhaus ist alles andere als optimal: Die Fahrbahn verengt sich und dann geht's gleich rassig um die Kurve.

(Bild: woz)

Die höheren Parkplatztarife in der Stadt Zug sind der SVP ein Dorn im Auge – ihre Parkrauminitiative will den Anstieg wieder rückgängig machen. Nun aber soll diese nur teilweise zur Abstimmung kommen. Grund ist ein Formfehler, den die Zuger Stadtregierung gefunden hat.

Am 10. April wurde sie mit 837 gültigen Unterschriften eingereicht: die von der SVP der Stadt Zug lancierte Volksinitiative «Ja zur Parkraumbewirtschaftung mit Mass (Parkrauminitiative)». Sie verfolgt drei in jeweils einem Artikel festgelegte Ziele und schlägt in einem vierten genaue Übergangsbestimmungen vor, falls sie vom Volk angenommen wird.

Dann nämlich sollen die seit Beginn des laufenden Jahres gültigen neuen und teureren Parkraumgebühren wegfallen – und innerhalb von drei Monaten wieder die alten Tarife in Kraft gesetzt werden, die wesentlich günstiger waren. An Wochenende wäre das Parkieren auf städtischen Parkplätzen wieder gratis. Die alten Preise sollen so lange gelten, bis eine neue vom Stadtparlament gutgeheissene Gebührenordnung in Kraft treten würde.

Keine «Einheit der Form»

Denn dies ist die Hauptstossrichtung des SVP-Anliegens: Man will dem Stadtrat die Kompetenz zur Gebührenfestsetzung wegnehmen und alle paar Jahre im Gemeinderat über die Preise neu diskutieren.

Inhaltlich hat die Stadtregierung an der Initiative nichts auszusetzen. Sie hält sie für rechtmässig, wie sie in einer eben veröffentlichten Stellungnahme erklärt. Aber weil der Hauptteil in Form einer einfachen Anregung gehalten sei, die Übergangsbestimmungen aber konkrete Handlungsanweisungen enthalten, verletze das Volksbegehren «den Grundsatz der Einheit der Form». Deshalb will der Zuger Stadtrat die in Artikel vier ausgearbeiteten Übergangsbestimmungen dem Volk nicht zur Abstimmung vorlegen. Auf Deutsch: Die alten und günstigen Preise werden selbst dann nicht wieder eingeführt, wenn die Initiative angenommen wird.

Gebühren werden ungefähr vorgegeben

Abgestimmt werden soll aber über die drei eigentlichen Anliegen, welche die Initianten vorbringen: dass nämlich die Stadtregierung dem Parlament zu Beginn jeder Legislatur eine neue Gebührenordnung zur Bewilligung vorlegen muss. Die Gebühren müssen im Bereich des 1,2- bis 1,4-Fachen des Aufwands für die Parkraumbewirtschaftung liegen.

Zweitens soll die Zoneneinteilung vereinfacht werden und drittens soll in jeder Parkzone auch eine angemessene Zahl an Behindertenparkplätzen entstehen.

Stadtrat sagt, Parkieren würde noch teurer

Die Initiative zielt – wie schon der Namen ausdrückt – auf niedrigere Parkgebühren. In der Abstimmungsempfehlung, die der Stadtrat ebenfalls schon mitgeliefert hat, empfiehlt er dem Volk, ein Nein einzulegen. Er glaubt, die Initiative würde nicht zu niedrigeren, sondern zu höheren Parktarifen führen.

Die Parkgebühren seien in der Vergangenheit nicht kostendeckend gewesen, argumentiert er. Der Aufwand für die Parkraumbewirtschaftung umfasst nach Sicht der Stadtregierung eben nicht nur das Leeren von Parkuhren, sondern mitgerechnet werden etwa auch die Amortisierung des 2014 in Betrieb genommenen Parkleitsystems.

Zwei Millionen legte man jedes Jahr drauf

Im Mittel hätte die Parkraumbewirtschaftung in den letzten zehn Jahren – mit den früheren niedrigeren Tarifen – im Schnitt 5,27 Millionen Franken gekostet und jeweils 3,19 Millionen Franken eingebracht. Man habe also gut 2 Millionen Franken jährlich draufgelegt.

«Die Deckung des gesamten Aufwandes für die Parkierungsanlagen liesse sich nur dann erwirtschaften, wenn sämtliche Parkplätze voll ausgelastet seien», schreibt der Zuger Stadtrat. Das sei weder der Fall noch beabsichtigt.

Wie sich die Situation mit dem neuen Parkhaus am Postplatz und den erhöhten Gebühren genau auswirken würde, sei bei der letzten Budgetierung noch nicht genau abzusehen gewesen.

Kurzparkieren als Errungenschaft

In Sachen Behindertenparkplätze verweist der Stadtrat darauf, dass er 28 von ihnen in den letzten Jahren geschaffen habe – ebenso wie neun Parkplätze für Elektromobile. Die neue Zonenordnung verteidigt er ebenso. Sie schaffe Klarheit, ein einheitliches Tarifsystem sowie die Möglichkeit, überall im Stadtzentrum nur kurz – für 15 Minuten – zu bezahlen und so kurze Einkäufe zu tätigen.

Urs Raschle.

Der Zuger Stadtrat Urs Raschle: Die höheren Parkgebühren waren ein Vorschlag aus seinem Departement, der helfen sollte, die Stadtfinanzen zu sanieren.

(Bild: mam)

Ein Anliegen der Initiative stösst indes nicht auf eine prinzipielle Ablehnung der Stadtoberen. Nämlich das Verlangen, die Parkgebühren am Wochenende wieder abzuschaffen – jedenfalls grösstenteils, auf oberirdischen Parkplätzen.

Hoffen auf Gratisparkplätze am Wochenende

Die FDP hatte Gratisparkieren am Wochenende in einem kürzlich eingereichten Postulat gefordert – und die CVP als Partei des für Parkgebühren zuständigen Stadtrates Urs Raschle hat für dieses Begehren viel Sympathie gezeigt. Die Stadt Zug stellt der Öffentlichkeit 1’700 oberirdische Parkplätze zu Verfügung und betreibt vier Parkhäuser mit 855 Plätzen.

Der Antrag, die SVP-Volksinitiative teilweise für ungültig zu erklären, muss vom städtischen Parlament nun gutgeheissen werden. Danach ist noch ein Einspruch vor Verwaltungsgericht und bei der Zuger Kantonsregierung möglich.

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