Bundesgericht weist Beschwerde ab – SBB darf bauen

Zuger Neat-Gegner haben auch vor Bundesgericht keine Chance

Eigentlich sollten die Bauarbeiten für den Doppelspurausbau bei Walchwil schon laufen. Weil jedoch eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig war, verzögerte sich die Sache. Nun kann begonnen werden.

 

(Bild: wia)

Aufgrund einer Einsprache hat sich der ursprünglich für Dezember 2016 geplante Baubeginn für die Doppelspur bei Walchwil und den Substanzerhalt auf der Strecke Zug–Arth-Goldau verzögert. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde in letzter Instanz abgewiesen.

Damit auf der Strecke Zürich–Tessin/Milano die gewünschte Kapazität für Fernverkehrszüge vorhanden ist, ohne den Regionalverkehr einzuschränken, baut die SBB bei Walchwil eine 1,7 Kilometer lange Doppelspur (zentralplus berichtete). Gleichzeitig saniert die SBB auf der Strecke Zug–Arth-Goldau sieben Tunnel und 49 weitere Infrastrukturprojekte .

Bereits 2015 erteilte das Bundesamt für Verkehr (BAV) die Plangenehmigung für dieses Projekt. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht am 10. Januar 2017 ab. Da gegen dieses Urteil anschliessend beim Bundesgericht Beschwerde erhoben wurde, verzögerte sich der Start des Projekts. Jetzt erhielt die SBB grünes Licht und fährt mit der Detailplanung der Bauarbeiten weiter.

Umfangreiches Projekt mit Streckensperre

Der Bau der neuen Doppelspur ermöglicht mehr Kapazität im Fernverkehr auf der Gotthard-Achse und dass die Züge der S-Bahn-Linie S2 die Haltestelle Walchwil Hörndli künftig nicht nur stündlich, sondern halbstündlich bedienen. Mit den Substanzerhaltungsmassnahmen an Tunnel können künftig auch Doppelstock-Züge zwischen Zug und Arth-Goldau verkehren. Gleichzeitig bekommt der Bahnhof Arth-Goldau erneuerte Gleis- und Perronanlagen. Beim Umbau werden unter anderem die Perrons erhöht, um ein bequemes Ein- und Aussteigen zu erlauben.

Für die Sanierungsarbeiten Zug–Arth-Goldau und den Bau der Doppelspur bei Walchwil wird die Strecke Mitte 2019 während eineinhalb Jahre (bis Ende 2020) gesperrt. Während der Streckensperre verkehren alle Züge zwischen Zug und Arth-Goldau via Rotkreuz.

Aufgrund der notwendigen Umleitung verlängert sich die Reisezeit auf der Nord-Süd-Achse während der Sperre um rund 15 Minuten. Die detaillierten Auswirkungen auf den Fahrplan 2019 können unter www.fahrplanentwurf.ch eingesehen werden. Zwischen Zug Oberwil und Walchwil wird das Busangebot verstärkt. Das Detailkonzept erarbeitet die SBB gemeinsam mit den Kantonen.

Noch ist beim Projekt nicht aller Tage Abend. Gegenüber zentralplus bestätigte Neat-Gegner Andreas Schaub, dass man den Gang vor den europäischen Gerichtshof prüfe, sollte das Bundesgericht die Beschwerde abweisen. Man darf gespannt sein.

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