Folgenschweres Missgeschick

Zuger Manager setzt mit Insektenspray und Feuerzeug seine Hausfassade in Brand

Die Rache der Wespen? Nach dem Einsatz von Insektenspray brach in Zug im Sommer ein Feuer aus. (Bild: Pixabay)

Um ein Wespennest loszuwerden, hat ein Zuger im Sommer eine ganze Dose Insektenspray in seinen Storenkasten gesprüht. Als er nachschauen wollte, ob es die Tiere erwischt hatte, brauchte er dafür Licht. Und griff zum Feuerzeug.

Aufgrund des warmen und trockenen Frühlings haben sich die Wespen dieses Jahr in grosser Zahl vermehrt. Die Spezialisten mussten im Juli häufig ausrücken, um Nester zu entfernen (zentralplus berichtete). Ein 54-jähriger Zuger hingegen beschloss, sich der Sache selbst anzunehmen.

Anfang August sprühte er Insektenspray in einen Storenkasten, weil sich die Tiere bei einem Fenster seiner Wohnung ausgebreitet hatten. Aus Neugier, ob das Gift seine Wirkung gezeigt hatte, hielt er am Abend dann sein Feuerzeug an das Loch, um hineinsehen zu können. Es kam, wie es kommen musste: Die Flamme entzündete das Gas – und plötzlich brannte der Storenkasten.

In der Fassade schwelte die Glut

Es gelang dem Manager, das Feuer oberflächlich zu löschen. Aus Angst vor einem Glimmbrand unter der Fassade verständigte er aber dennoch die Feuerwehr. Diese musste Teile des Isolationsmaterials und weitere Werkstoffe in der Hausfassade entfernen, um eine Ausbreitung des Brandes zu verhindern. Insgesamt entstand ein Sachschaden in der Höhe von 10'000 Franken.

Obwohl der Mann eigentlich hätte wissen müssen, dass sich das Insektenspray entzünden könnte, hielt er sein Feuerzeug an die Store. Die Staatsanwaltschaft Zug wirft ihm daher mangelnde Sorgfalt vor. Hätte der Mann eine Taschenlampe benutzt, «wäre der Ausbruch des Brandes vermeidbar gewesen», heisst es in einem gerade rechtskräftig gewordenen Strafbefehl.

Vorerst gibt's nur eine Busse

Der Mann wird darin der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst sowie der Missachtung der Sorgfaltspflicht schuldig gesprochen. Verurteilt wird er zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 100 Franken. Die 2000 Franken muss er nur bezahlen, wenn er sich innerhalb von zwei Jahren ein ähnliches Delikt zuschulden kommen lässt. Sofort fällig wird hingegen eine Busse von 200 Franken.

Hinzu kommen könnten Schadensersatzforderungen der Gebäudeversicherung Zug. Sie könnte diese bei einem Zivilgericht geltend machen, heisst es im Strafbefehl weiter.

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