Zuger Kirschtorte steht unter Schutz

Eine Kirschtorte schafft es ins Handelsamtsblatt: Die Bezeichnung «Zuger Kirschtorte» wird ins Register der geschützten geografischen Angaben aufgenommen. Die Einsprecher und die Zuger Kirschtorten-Gesellschaft haben sich durch den Abschluss eines Vergleiches über die strittigen Punkte geeinigt. Strittig war die Herkunft des Kirschs.

Die Torte muss rund sein, mindestens 8 Zentimeter Durchmesser haben und darf eine maximale Höhe von 45 Millimetern aufweisen. Auch der Alkoholgehalt, der genaue Aufbau, die Mandel-Dekoration an den Seiten und das charakteristische Rautenmuster in der Puderzuckerschicht sind gemäss einem am Dienstag vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) publizierten Pflichtenheft vorgeschrieben. Für die Herstellung darf ausschliesslich Zuger Kirsch oder Rigi Kirsch verwendet werden.

Die Zuger Kirschtorte hat im Kanton Zug eine lange Tradition. Sie wurde 1915 in der Stadt Zug erfunden. Das Herstellungsverfahren ist seit 100 Jahren gleich geblieben, mit Ausnahme gewisser technischer Fortschritte und veränderten Zutaten. Der Kirschanteil ist seit ihrer Erfindung stetig gestiegen. Im Kanton Zug werden pro Jahr etwa 250’000 Kirschtorten hergestellt und dafür rund 15’000 Liter hochprozentiger Kirsch verwendet. Die Zuger Kirschtorte ist mit ihrem rautenförmigen Muster in der Puderzuckerschicht unverwechselbar.

Die Zuger Kirschtorte steht auch in engem Zusammenhang mit dem Kirschenanbau und der Kirschbrennerei im Kanton Zug. Die Kirschenkultur in der Region Zug-Rigi ist rund 500 Jahre alt. Der intensive Kirschgeschmack der Torte stammt vom Zuger Kirsch oder Rigi Kirsch, der als GUB/AOP seit 2013 geschützt ist. Die Zuger Kirschtorte gilt als die wichtigste kulinarische Spezialität der Stadt Zug und ist auch heute noch eng mit der Stadt Zug verbunden.

Die Kirschtorte wurde mit Verfügung des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 6. März 2015 als Geschützte geografische Angabe (GGA) im Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben eingetragen, die Eintragung wurde am Dienstag im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert.

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