«Zuger Kirschtorte» in der EU geschützt

Eine Zuger Kirschtorte muss aus Zug kommen, damit sie so heissen darf. Neu gilt das auch in der EU. Neben dem Gebäck aus der Innerschweiz seien in der EU neu auch die Bezeichnungen «Jambon Cru du Valais», also Walliser Rohschinken und «Lard Sec du Valais», Walliser Trockenspeck geschützt, wie das Bundesamt für Landwirtschaft BLW mitteilt. Es handle sich um geschützte geografische Angaben. Somit seien diese drei Schweizer Produkte in der EU gegen jegliche Nachahmung und missbräuchliche Verwendung geschützt, so das BLW. Der Beschluss ist am 1. November 2020 in Kraft getreten.

Quelle:swisstxt
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