Umstrittene Streichung der Familienzulagen

Zuger Kantonsrat will zuerst die Personalverbände anhören

Retour an den Absender: Der Zuger Kantonsrat hat die umstrittene Streichung der Familienzulagen von Kantonsangestellten an die vorberatende Komissionen zurück geschickt. Das Anhörungsrecht der Personalverbände sei verletzt worden. Man befürchtet ansonsten eine juristische Beschwerde.

Die Personalverbände sollen jetzt angehört werden, wie es das kantonale Personalgesetz vorschreibt. Überdies soll eine Vernehmlassung bei den Gemeinden durchgeführt werden. Finanzdirektor Heinz Tännler meinte, der Regierungsrat wünsche sich «einen sauberen Prozess» und keine «Hüst und Hott»-Politik.

Der Rückweisung an die Kommission stimmten alle Parteien zu. Vom Tisch ist die Sache damit noch nicht. Sie wird erneut in den Kantonsrat kommen. Die Befürworter der Streichung argumentieren mit der finanziellen Situation des Kantons Zug. Die Zuger Kantonsangestellten seien noch unter den «Topverdienern», hiess es.

Kam Antrag von einem SVP-Mitglied?

Die Linke lehnt die Streichung ab und verwies auf die hohen Lebenskosten in Zug. Die ALG drohte ausserdem mit einem Referendum, falls der Rat der Streichung zustimme. Die CVP-Fraktion sprach sich ebenfalls klar gegen die Streichung aus.

Ein Mitglied der vorberatenden ad-hoc-Kommission hatte den Streichungsantrag eingebracht. Wer es war, wurde auch in der Kantonsratssitzung nicht bekannt gegeben. Gerüchteweise soll es sich jedoch um ein SVP-Mitglied handeln, erklärten zentralplus verschiedene Ratsmitglieder.

Ein ausführlicher Artikel zum Thema folgt.

Zuger Kantonsrat will zuerst die Personalverbände anhören
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1 Kommentar
  • Profilfoto von Diego Ragonesi
    Diego Ragonesi, 01.06.2017, 11:25 Uhr

    Wenn es um Boni geht, dann argumentieren die Bürgerlichen immer, dass gute Leistung selbstverständlich gut und marktüblich entlöhnt werden soll, wobei unklar ist, was genau mit «marktüblich» gemeint ist. Wunderbar sieht man dies jeweils bei den GV’s der Grossbanken. Wenn die Banken Milliardenverluste einfahren, dann fällt der Bonus einfach geringer aus. Die Abzockerinitiative ist ja abgelehnt worden, da darf selbstverständlich wieder schamlos zugegriffen werden.
    In Zug wird die kantonale Verwaltung immer wieder gerühmt: sie sei sehr effizient, kundenfreundlich, serviceorientiert, die Entscheidungswege sind kurz – dies bestätigt auch die Wirtschaft. Mit anderen Worten: die Kantonsangestellten arbeiten gut! Gemäss bürgerlicher Logik ist gute Leistung doch angemessen zu entschädigen. Können die bürgerlichen Zuger Politiker denn bitte erklären, weshalb in diesem Fall die gute Leistung nicht honoriert wird sondern weshalb man permanent beim Personal den Sparstift ansetzt? Warum wird die Arbeit der Angestellten nicht honoriert?
    Die Kantonsräte sind doch sicher auch einverstanden, dass man ein «transparantes Parlamentarierranking» einführt, um ihre Leistungen zu messen? Ein Ranking, dass beispielsweise aufzeigt, welcher Parlamentarier, welche Partei und welche Fraktion wieviel Erfolg hat (Anzahl eingereichte vs erfolgreiche Vorstösse), ob Aufwand und Erfolg gerechtfertigt sind, wieviele Entschädigungen ein Parlamentarier für seine politische Arbeit erhält etc.

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