Nach Betrugsvorwürfen

Zuger Kantonsgericht löst «MeinArzt»-Praxis in Hünenberg auf

Zahlreiche Ärztinnen und Ärzte sollen von dem Österreicher über den Tisch gezogen worden sein. (Bild: Adobe Stock)

Der Inhaber des Praxislabels «MeinArzt» ist in Italien verhaftet worden. Ihm wird Betrug vorgeworfen. Nun hat das Kantonsgericht Zug den Konkurs über die Praxis in Hünenberg eröffnet.

Ein Österreicher hat in der Schweiz unter dem Label «MeinArzt» ein weitreichendes Netz von 30 Arztpraxen aufgebaut. Wie die «Rundschau» im September berichtete, sitzt der Mann nun allerdings in Haft. Ihm wird Betrug vorgeworfen.

Die Praxis in Luzern wurde daraufhin geschlossen (zentralplus berichtete). Im Handelsregister ist die «MeinArzt in Luzern am Löwenplatz GmbH» jedoch (noch) als aktiv eingetragen.

Meldet sich die ominöse Frau nicht, wird die Firma liquidiert

Anders sieht die Situation in Hünenberg aus. Das Kantonsgericht Zug hat entschieden, dass die «MeinArzt in Hünenberg GmbH» auf den 4. November aufgelöst und liquidiert wird.

Zeichnungsberechtigt für diese Firma ist der besagte Österreicher und eine Frau aus der Slowakei, die den gleichen Nachnamen trägt wie er. Der Entscheid wurde am Freitag im «Zuger Amtsblatt» publiziert. Dies machen die Gerichte nur, wenn den Parteien ein Urteil nicht zugestellt werden kann.

Da der Mann verhaftet wurde, ist anzunehmen, dass die Behörden seinen Aufenthaltsort kennen. Dass der Entscheid dennoch publiziert wurde, lässt vermuten, dass es die Frau ist, von der die Behörden nicht wissen, wo sie steckt. Der Entscheid des Kantonsgerichts Zug wird rechtskräftig, wenn er nicht innerhalb der nächsten zehn Tage schriftlich angefochten wird.

Das Geld in die eigene Tasche gesteckt

Der Österreicher hatte ein spezielles Geschäftsmodell: Er bot Ärzten an, sie in einer Praxis einzustellen. Als Geschäftsführer sollte er ihnen die Administration abnehmen. Dafür erhielt er 20 Prozent Beteiligung an der Praxis.

Der Mann hatte in der Schweiz zahlreiche Ärztinnen davon überzeugt, auf sein Modell einzusteigen. Doch die bei ihm unter Vertrag stehenden Ärzte bekamen plötzlich monatelang kein Geld mehr. Die meisten mussten ihre Praxis schliessen.

Einzelne Praxen wurden gerettet

Der Arzt in der Hünenberger Praxis, Martin Illi, hatte mit der Zusammenarbeit mit «Mein Arzt» eigentlich seine Nachfolge regeln wollen. Wahrscheinlich kommt nun aber eine Einigung mit einem anderen «Mein Arzt»-Opfer zustande (zentralplus berichtete).

Wie es für die weiteren Praxen in Luzern und Zug weitergeht, ist unklar. zentralplus ist es zwar gelungen, mit einer betroffenen Ärztin in Zug Kontakt aufzunehmen. Ein vereinbartes Treffen wurde jedoch mit Verweis auf den laufenden Rechtsstreit auf unbestimmte Zeit verschoben.

Hilfe für die Betroffenen wird von politischer Seite bereits gefordert. Die Alternative – Grünen (ALG) wollte jüngst in einer Interpellation wissen, wie die Regierung betroffenen «Mein Arzt»-Medizinern hilft, eine Nachfolgelösung zu finden. Die Antwort steht noch aus.

Wie das Portal «Medinside» berichtet, ist es in einzelnen Fällen jedenfalls bereits gelungen, die Praxen zu retten. Eine Ärztin im bernischen Reichenbach beispielsweise kann weiterarbeiten. Die Spitäler Frutigen, Meiringen und Interlaken (FMI) haben einen neuen Mietvertrag für die Praxisräume unterzeichnet und die bisherige Ärztin angestellt, um die Gesundheitsversorgung zu sichern.

Was passiert mit den Krankenakten?

Krankenakten müssen durch die Arztpraxen aufbewahrt werden. Wenn eine entsprechende Firma aber aufgelöst ist, dann existiert die juristische Person nicht mehr, welche diese Pflicht wahrnehmen müsste. Die Frage ist: Geht diese dann an die angestellten Ärztinnen über? Dies wäre nach Auskunft der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) denkbar, wenn diese Angestellten über eine kantonale Berufsausübungs-Bewilligung verfügen.

«Jedenfalls werden sich in Fällen fehlender Zuständigkeit wohl die Kantone darum bemühen müssen, eine Aufbewahrungsstelle zu finden. Dort könnte dann auch die Herausgabe verlangt werden», schreibt die FMH aus Anfrage von zentralplus.

Wenn ein Arzt, der selbständig ist, seine Praxis auflöst und keine Nachfolgerin findet, hat er die Krankengeschichte auf eigene Kosten aufzubewahren. Diese Frist beträgt in den meisten Fällen zehn Jahre.

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