Das wird teuer

Zuger Immobilienhändler fälschte Betreibungsauszug, um eine Wohnung zu finden

Wer offizielle Dokumente fälscht, riskiert Geldstrafen oder sogar Gefängnis. (Bild: jal)

Ein 37-jähriger Mann sah keinen anderen Ausweg – und fälschte seinen Betreibungsregisterauszug, um den Zuschlag für eine Wohnung zu bekommen. Nun muss er eine Geldstrafe bezahlen.

Wer seine Rechnungen nicht bezahlt, riskiert eine Betreibung. Das rächt sich spätestens dann, wenn man seine Kreditwürdigkeit unter Beweis stellen muss. Zum Beispiel bei der Wohnungssuche. Fast alle Vermieter verlangen vorgängig einen Betreibungsregisterauszug. Und dort sind die Betreibungen der letzten fünf Jahre aufgelistet.

Wenn der Auszug nicht sauber ist, kommt man nur schwer an eine Wohnung. Das musste auch ein Zuger Immobilienhändler merken. Er wollte unter dem Namen seiner Zuger Firma im Februar 2020 eine 4,5-Zimmer-Gartenwohnung anmieten. Er bestellte den entsprechenden Auszug, auf dem allerdings vier offene Betreibungen verzeichnet waren.

Ausstellungsdatum nachträglich geändert

Der Kosovare wusste, dass damit die Chancen für einen Zuschlag verschwindend klein sind. Er liess daher einen alten Betreibungsregisterauszug seiner Firma von einem Bekannten elektronisch verfälschen. Dank dem geänderten Ausstellungsdatum schien es nun so, als wären gegen die Firma keine Zahlungsforderungen offen.

Die Vermieterin jedoch liess sich nicht täuschen. Die Zuger Staatsanwaltschaft verurteilt den Mann nun wegen Urkundenfälschung. Da es nicht das erste Mal ist, dass sich der Mann zu einer solchen hinreissen liess, kommt er dieses Mal nicht mehr mit einer bedingten Strafe davon. Er muss eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 60 Franken, sprich 1’200 Franken bezahlen.

Wie du trotz Betreibung eine Wohnung findest

Welche Alternativen hätte es gegeben, trotz Einträgen im Betreibungsregisterauszug an eine Wohnung zu kommen? Der Online-Vergleichsdienst Mietkautionschweiz hat diesbezüglich in einem Blog einige Tipps zusammengestellt.

  • Klartext sprechen: Dem Vermieter ganz genau erklären, wie es zu den Einträgen gekommen ist und was dagegen unternommen wurde, damit es nicht mehr so weit kommt.
  • Referenzen vorlegen: Sich von seinem vorherigen Vermieter ein Referenzschreiben geben lassen. Wenn dieser bestätigt, dass die Miete immer pünktlich bezahlt wurde, kann das sehr überzeugend wirken. Zusätzlich könnte man noch eine Kopie des Arbeitsvertrages schicken oder sogar ein Referenzschreiben der Chefin.
  • Eintrag löschen lassen: Wenn die Schulden beglichen wurden, wird der Eintrag nicht automatisch gelöscht. Um die Löschung beim Betreibungsamt zu veranlassen, muss der Gläubiger eine Erklärung abgeben, in der er die Betreibung widerruft. Sollte er das nicht tun, verschwindet der Eintrag erst nach fünf Jahren.
  • Bürgen suchen: Mit einer Bürgschaftserklärung kannst du dem Vermieter die Zahlung der Miete garantieren. Solltest du nicht bezahlen können, muss der Bürge die angefallenen Mietschulden begleichen.
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