Streit um übermalte Bilder spitzt sich zu

Zuger Heimatschutz reicht Anzeige ein

In der Kapelle des alten Kantonsspital wurden christliche Bilder übermalt. Der Raum soll Asylsuchenden als Ruheraum dienen. Dies sorgte im Zuger Kantonsrat für eine heisse Debatte. Nun mischt sich auch der Heimatschutz ein und hebt den Fall auf eine juristische Ebene.

Der Zuger Heimatschutz hat gegen die Zerstörung der Wandmalereien von Fritz Pauli in der Kapelle des alten Kantonsspitals im Frühjahr Strafanklage gegen unbekannt eingereicht. Vergangene Woche sorgte eine Interpellation im Zuger Kantonsrat für grosses Aufsehen sorgte (zentralplus berichtete). Weil aufgrund dieser nun die Verantwortlichen geklärt sind, hat der Zuger Heimatschutz auch eine Aufsichtsanzeige beim Regierungsrat erhoben.

Der Heimatschutz schreibt in einer Mitteilung, dass in der Ratsdiskussion jedoch nicht, oder zu wenig über die Zerstörung des künstlerischen Werks also eines Kulturgutes gesprochen. Der Kanton habe von der Bürgergemeinde das Spital an der Artherstrasse in Zug mit der Kapelle und den zwischen 1937 und 1938 von Fritz Pauli gemalten Wandbildern, Szenen der Passion Christi, übernommen. Somit sei der Kanton auch verantwortlich für die Pflege und den Erhalt dieser bedeutenden Kunstwerke.

Fehlende Koordination zwischen den Verantwortlichen

Der künstlerische Schaden, der durch das Übermalen entstanden ist, kann erst richtig abgeschätzt werden, wenn man sich der Bedeutung von Fritz Pauli bewusst wird. Als Vertreter des Expressionismus seien seine Porträts und Landschaften, Buchillustrationen und vor allem auch die Wandmalerei von Bedeutung. Die Passionsszenen in der Kapelle des ehemaligen Kantonsspitals, die nun überpinselt wurden, würden in der Fachliteratur zur Schweizer Kunst im 20. Jahrhundert als wichtiger Schaffensakt zwischen 1935 und 1938 ausdrücklich erwähnt.

Der Heimatschutz ist der Ansicht, dass mit der politischen Antwort des Regierungsrats auf die Interpellation die wichtigsten Anliegen Schutzes der kantonalen Kunstsammlung und des Kulturgüterschutzes nicht geklärt wurden. Offenbar war man sich in der kantonalen Verwaltung um den Wert der Bilder der Bedeutung ihres Erschaffers, Fritz Pauli, bewusst. Er fordert deshalb den Regierungsrat auf, im Rahmen einer Aufsichtsuntersuchung abzuklären, wo Fehler passiert sind und welche Massnahmen zu treffen sind, die ein ähnliches Vorgehen künftig verhindern. Namentlich sei die offenbar fehlende, zumindest aber nicht genügenden Koordination zwischen den Verantwortlichen für die Unterkunft (wohl aus der Baudirektion) und den Fachexperten für die Kulturgüter (wohl aus der Direktion des Innern) zu verbessern. Und es sei dafür zu sorgen, dass ähnliches barbarisches Vorgehen sich nicht wiederholen kann.

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