Freigestellter Ludek Cap

Zuger Heilmittelinspektor sah «Gefahr für die Gesundheit der Patienten»

Laut Cap wurden Betäubungsmittel herausgegeben, ohne darüber Buch zu führen. (Bild: Unsplash/Christine Sandu)

Ludek Cap hat gegen seinen Arbeitgeber Strafanzeige eingereicht. Dies, nachdem ihm die Kontrolle einer Arztpraxis unterbunden worden war. Jetzt spricht er über die Hintergründe.

Was ist vorgefallen, dass es so weit kommen konnte? Der Zuger Heilmittelinspektor Ludek Cap wurde freigestellt, nachdem er gegen seinen Arbeitgeber Strafanzeige eingereicht hatte (zentralplus berichtete). Dieser hatte laut Cap eine Kontrolle in einer Arztpraxis verhindern wollen (zentralplus berichtete).

Die besagte Arztpraxis befindet sich in Oberägeri. Cap wollte sie kontrollieren, weil keine gültige Bewilligung für den Handel mit Medikamenten vorlag, schreibt «Pilatustoday». Der Praxisinhaber habe daraufhin erklärt, dass man im Oktober umziehe, in Räumlichkeiten mit moderner Technik. Trotzdem bestand Cap auf die Kontrolle, die am 30. Juli stattfinden sollte.

21 Mängel gefunden – drei davon waren schwer

Doch am Abend vor der Kontrolle schaltete sich laut dem Portal der Kantonsarzt Rudolf Hauri ein. Die Inspektion dürfe nicht stattfinden. Die Kontrolle wurde schliesslich auf den 7. August verschoben, nachdem auch die Generalsekretärin eingeschritten sei. Diese fand auch statt. 21 Mängel stellte Cap fest – normal seien sechs bis zehn. Und: «Mindestens drei Mängel sind schwer und aus meiner Sicht für die Gesundheit der Patienten eine Gefahr», sagt er zu Pilatustoday. So sei beispielsweise nicht über herausgegebene Betäubungsmittel Buch geführt worden.

Cap glaubt, dass die Gesundheitsdirektion Bescheid wusste. Sie nimmt zum laufenden Verfahren keine Stellung. Auch der Hausarzt äussert sich nicht. Die Praxis ist jedoch nach wie vor offen, was Cap bedauert: «Die Gesundheit der Bevölkerung wird aufs Spiel gesetzt.»

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Rudolf
    Rudolf, 19.08.2020, 20:55 Uhr

    Es gilt die Unschuldsvermutung und die Aussage der beschuldeten Partei fehlt mir. Aber es wird wahrscheinlich wieder keine Konsequenzen haben, leider. Wenn vieleicht höchstens wegen Verhinderns einer Amtshandlung und das steht nur unter Busse bzw war es ja nur eine «Empfehlung» und es geht straflos aus. Trotzdem wer als Beamter einem Kollegen einen gefallen tut, auch wenn das edle Gründe hat und ev sogar der Gerechtigkeit dient, missbraucht meiner Meinung nach sein Amt.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon