Bitcoin und Ether als Zahlungsmittel akzeptiert

Zuger Handelsregisteramt springt auf Cryptozug auf

Im Crypto Valley Zug sprudeln die Bitcoins. Sie wieder auszugeben, ist allerdings nicht ganz einfach. (Bild: Fotolia / Montage bra)

Ab dem 2. November 2017 können Gebühren beim Handelsregisteramt Zug mit den Kryptowährungen Bitcoin und Ether bezahlt werden. Möglich wird dies durch eine Zusammenarbeit mit der Bitcoin Suisse AG.

Die Bezahlung von Gebühren beim Handelsregisteramt Zug kann ab November 2017 mit den Kryptowährungen Bitcoin und Ether erfolgen. Dies schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Bei Kryptowährungen handelt es sich um Geld in Form digitaler Zahlungsmittel. Dabei werden Prinzipien der Kryptographie angewandt, um ein dezentrales und sicheres digitales Zahlungssystem zu realisieren. Die meist verbreitetste Kryptowährung ist Bitcoin.

Andreas Hess, Leiter Handelsregister- und Konkursamt Zug, erklärt: «Möglich macht die Bezahlung mit Bitcoin und Ether beim Handelsregisteramt Zug eine Zusammenarbeit mit der Bitcoin Suisse AG.» Die Bitcoin Suisse AG biete dem Handelsregisteramt Zug eine Lösung, mit der Bitcoin und Ether kosten- und gebührenfrei sowie ohne Umrechnungsrisiko als Zahlungsmittel akzeptiert werden könnten. Das Handelsregisteramt Zug trage somit keinerlei Risiko von Kursschwankungen. 

Ablauf bei Bezahlung mit Kryptowährungen

Bitcoin Suisse AG stelle dem Handelsregisteramt Zug zu diesem Zweck ein «Payment Gateway», respektive eine «Merchant Site» für die Zahlungsabwicklung zur Verfügung. Dabei könne das Handelsregisteramt via «Payment Gateway» Rechnungen erstellen, die von den Kunden in Form von Bitcoin und Ether bezahlt werden könnten. «Nach der Bezahlung der Rechnung werde der entsprechende Betrag in Kryptowährung automatisch durch Bitcoin Suisse AG in Schweizer Franken gewechselt und im Anschluss an das Handelsregisteramt Zug überwiesen. Dabei erhalte das Handelsregisteramt genau jenen Betrag in Schweizer Franken, den es seinen Kunden in Rechnung gestellt hat», erläutert Andreas Hess. 

Handelsregisteramt Zug befasst sich mit digitaler Entwicklung

Das Handelsregisteramt Zug befasst sich seit geraumer Zeit auch in anderen Zusammenhängen mit den Themen Blockchain und Kryptowährungen. Unter anderem hat das Handelsregisteramt Zug am 25. September 2017 als erstes Handelsregisteramt der Schweiz eine Sacheinlagegründung mittels Bitcoin ins Handelsregister eingetragen. Weiter ist das Handelsregisteramt Zug Partner eines Projekts zur Digitalisierung des Gründungsprozesses einer AG oder GmbH.

Die Idee hinter dem Projekt sei laut dem Amt die Frage, wie der Gründungsprozess einer AG oder GmbH einfacher und schneller werden könne. Zugleich soll die digitale Innovation dazu beitragen, weg vom Papier zu kommen und gleichzeitig eine hohe Sicherheit zu garantieren. Andreas Hess fasst zusammen: «Mit dem Entscheid, Bitcoin und Ether als Zahlungsmittel zuzulassen, beweist das Handelsregisteramt Zug stellvertretend für den Kanton Zug, dass die Verwaltung nicht nur über digitale Entwicklung spricht, sondern diese auch aktiv angehen und mitgestalten will.»

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