Zuger Grabenstrasse: Das Gesuch liegt nun öffentlich auf
Die Baudirektion des Kantons Zug wird aufgrund eines Bundesgerichtsentscheides vom Mai bis Oktober 2017 auf der Grabenstrasse Lärmmessungen und einen befristeten Tempo-30-Versuch machen. Ab kommender Woche wird der Versuch während 30 Tagen öffentlich aufgelegt – bei Einsprachen kommt es zur Verzögerung.
Gemäss dem Bundesgerichtsentscheid ist der Kanton Zug verpflichtet, «die Wirkung von Tempo 30 auf die Lärmemission an der Gabenstrasse vertieft zu untersuchen». Im Speziellen fordert das Bundesgericht, das Lärmminderungspotenzial von Tempo 30 entlang der Grabenstrasse detailliert, insbesondere für den Nachtzeitraum, zu untersuchen. Zu diesem Zweck soll auf der Grabenstrasse ein Versuch mit Tempo 30 von Ende Mai 2017 bis Ende Oktober 2017 durchgeführt werden. Ab kommender Woche und während 30 Tagen liegt das Gesuch öffentlich auf, teilt der Kanton Zug mit.
Videoaufnahmen geplant
Sollten Einsprachen gegen den Versuch eingehen, wäre der weitere Terminplan obsolet. Sofern aber keine Einsprachen eingehen, wird Ende April 2017 das kantonale Tiefbauamt mit dem beauftragten Ingenieurbüro den Ist-Zustand, das heisst die Lärm- und Luftbelastung, mit Tempo 50 km/h dokumentieren. Informationstafeln auf der Grabenstrasse werden alle Verkehrsteilnehmer darüber informieren, schreibt der Kanton weiter.
Während der Versuchsdauer werden auch Videoaufnahmen gemacht. Ende Mai 2017 wird mit dem Tempo-30-Versuch auf der Grabenstrasse begonnen. Resultate des Tempo-30-Versuchs sollten bis März 2018 vorliegen.
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