Zuger GLP für Sparpaket des Regierungsrates

Die GLP des Kantons Zug unterstützt das vom Regierungsrat vorgesehene zweite Paket des Entlastungsprogramms. Die vorgeschlagenen Massnahmen seien grundsätzlich massvoll und ausgewogen, ist Daniel Stadlin, Vizepräsident der Zuger Grünliberalen überzeugt.

Die Einsparungen wie auch der Leistungsabbau seien jedenfalls weit weg von irgendwelcher «Sparwut», heisst es seitens der GLP des Kantons Zug. Die Einsparungen würden sich mehrheitlich im Komfortbereich des «Zuger-Finish» bewegen.

«Die Ausgabendynamik muss dringend gestoppt und das Ausgabenniveau reduzieren werden», ist Kantonsrat und Zuger GLP-Vizepräsident Daniel Stadlin überzeugt. «Die desolate Finanz-Perspektive lässt keine andere Wahl zu.» Das zu negieren hiesse, «Vogel Straus-Politik» zu betreiben und die Einengung des finanziellen Spielraumes des Kantons bewusst in Kauf zu nehmen, meint er weiter.

Eine Reduktion der Ausgaben kombiniert mit einer moderaten Steigerung der Einnahmen durch eine Erhöhung von leistungsabhängigen Gebühren sei in der heutigen finanzpolitischen Situation des Kantons Zug unumgänglich. So sei es entscheidend, dass die dem Entlastungsprogramm zugrundeliegende Opfersymetrie nicht zu Gunsten von Partikularinteressen aufgebrochen würden.

Massnahmen werden einzelne hart treffen

«Nur wenn sämtliche Massnahmen als Teil des übergeordneten Ganzen realisiert werden, erreicht das Entlastungsprogramm seinen Zweck und kann die erhoffte Wirkung entfalten», so Stadlin. «Das Gesamtwohl verträgt keine Klientelpolitik.» Natürlich werde die eine oder andere Massnahme einzelne durchaus hart treffen, gibt er jedoch zu. «Insbesondere die Kürzung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV. Hier unterstützen wir den Antrag der vorberatenden Kommission.»

Alle anderen Sparmassnahmen seien jedoch wie vom Regierungsrat vorgeschlagen vertretbar. «Auch nach den Kürzungen bietet der Kanton Zug sehr gute Dienstleistungen, die weiterhin über dem Niveau der meisten anderen Kantone sind», sagt Stadlin. Bezüglich fakultativen Referendums ist die GLP dafür, dass dieses nur gegen den gesamten Rahmenbeschluss ergriffen werden kann.

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