Dank Kontaktlos-Funktion

Zuger ging mit geklauter Bankkarte auf Shoppingtour

Mit der gefundenen Bankkarte ging der Sicherheitsfachmann einkaufen. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

In der Galvanik hat eine Partygängerin Ende Juni ihre EC-Maestrokarte verloren. Ein Sicherheitsfachmann fand sie – und nutzte die Gelegenheit, um sich mit allerlei Waren einzudecken.

Die Zugerin verlor ihre Bankkarte nach einer langen Nacht, es dürfte um etwa halb fünf Uhr morgens gewesen sein. Sie bemerkte den Verlust nicht sofort. Während sie noch ruhig schlief, machte sich ein Zuger Sicherheitsfachmann emsig daran, ihr Geld auszugeben.

Mit der gefundenen Karte ging er von Geschäft zu Geschäft. Häppchenweise machte er seine Einkäufe und achtete penibel darauf, nie mehr als 40 Franken auf einmal auszugeben. So nämlich konnte er die Kontaktlos-Funktion der Karte nutzen – und brauchte nie den Pin-Code einzugeben.

Fast sieben Stunden war er auf diese Weise unterwegs, bis schliesslich ein Verlust von über 200 Franken entstanden war. Die Freude darüber dauerte allerdings nicht lange. Die Polizei kam dem Schuft auf die Schliche.

Die illegale Shoppingtour kam den Mann teuer zu stehen

Wie genau ihr dies gelang, wird aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben. Klar ist jedenfalls: Den Schaden musste der 36-Jährige seinem Opfer auf Franken und Rappen zurückbezahlen. Darüber hinaus verurteilte ihn die Staatsanwaltschaft Zug zu einer Busse von 400 Franken sowie Verfahrenskosten von 250 Franken.

Gelohnt hat sich die Shoppingtour demnach bei weitem nicht. Trotzdem war die Sache für das Opfer mit Ärger verbunden. Wie also kann man sich davor schützen? Doris Zetzema, Sprecherin der Zuger Kantonalbank, rät zu folgendem:

  • Speichert die Notfallnummern eurer Bank auf eurem Handy, damit ihr die Karte auch ausserhalb der Bürozeiten sperren lassen könnt.
  • Meldet euch umgehend unter dieser Nummer, wenn die Bankkarte verloren geht oder gestohlen wurde.
  • Erstattet im Falle eines Diebstahsl immer eine Anzeige bei der Polizei.
  • Kontrolliert eure Kontoauszüge regelmässig und meldet Abweichungen innerhalb von 30 Tagen.

Manchmal gibts das Geld von der Bank zurück

Nach einer gewissen Anzahl Kontaktlos-Transaktionen ohne PIN-Eingabe werde zur Sicherheit die PIN verlangt. Möglich, dass dies dem unehrlichen Finder der Bankkarte im oben geschilderten Fall zum Verhängnis gewordenn ist. «Die genaue Anzahl an Transaktionen wird aus Sicherheitsgründen nicht kommuniziert», sagt Zetzema. Es lässt sich also nicht vorhersehen, ob es an der Kasse funktionieren wird oder nicht.

Wer der Sache trotzdem nicht traut, kann die Kontaktlos-Funktion bei seiner Bank deaktivieren. Den zulässigen Bezug von 40 Franken zu reduzieren ist hingegen nicht möglich.

Übrigens kann es sein, dass die Zuger Kantonalbank im Falle eines Missbrauchs der Karte das Geld zurückerstattet. Dies unter der Voraussetzung, dass der Besitzer der Karte die Sorgfaltspflichten eingehalten hat. Diese sind jeweils in den Bedingungen für die Benützung der Maestro-Karte nachzulesen. «Wenn den Kartenbesitzer auch sonst kein Verschulden trifft, übernimmt die Bank Schäden, die dem Kontoinhaber aus missbräuchlicher Verwendung der Maestro-Karte durch Dritte entstehen», sagt Doris Zetzema.

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