Fazit nach zwei Wochen

Zuger Firmen halten sich an die Homeoffice-Pflicht

Seit dem 18. Januar gilt in der ganzen Schweiz Homeoffice-Pflicht, sofern dies möglich ist. (Bild: Unsplash/ConvertKit)

Die neuen Schutzkonzepte werden im Kanton Zug überwiegend eingehalten. Bei der Maskenpflicht wurden teilweise aber auch Mängel festgestellt.

In der Schweiz gilt seit zwei Wochen ein strengeres Schutzkonzept zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. So gilt etwa Homeoffice-Pflicht, wo immer dies möglich ist. In Innenräumen gilt ausserdem eine Maskenpflicht, sobald mehr als eine Person anwesend ist. Die Kantone kontrollieren die Umsetzung der Massnahmen. Der Kanton Zug zieht nach zwei Wochen eine positive Bilanz.

So werde die Homeoffice-Pflicht insgesamt gut umgesetzt, heisst es in einer Mitteilung. Bei Hinweisen auf eine Nichteinhaltung werde das Gespräch gesucht. Die Abklärungen hätten gezeigt, dass es auch berechtigte Ausnahmen gebe. Dies zu beurteilen erfordere jedoch viel Fingerspitzengefühl.

Trotz der positiven Bilanz haben das Amt für Wirtschaft und Arbeit und die Zuger Polizei auch Mängel festgestellt. Dies betrifft etwa die unzureichende Umsetzung der Maskenpflicht und der Abstandsregeln. Betroffene Firmen werden auf Verstösse hingewiesen und aufgefordert, die Mängel zu beheben.

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