Zeit falsch erfasst

Zuger erhält trotz geschlossenem Betrieb keine Corona-Entschädigung

Die Arbeitslosenkasse des Kantons Zug verweigerte die Kurzarbeitsentschädigung. (Bild: Claudio Schwarz/Unsplash)

Wer eine Kurzarbeitsentschädigung will, muss klare Vorgaben erfüllen – etwa die genaue Arbeitszeiterfassung. Der Inhaber einer Zuger Escort-Agentur vergass ein entscheidendes Detail und ging deshalb leer aus.

Bei vielen Firmen sorgte die Corona-Pandemie für massive Umsatzeinbussen. In gewissen Branchen kam es reihenweise zu Schliessungen, weil der Betrieb mit den Auflagen nicht möglich war. Auch der Inhaber einer Escort-Agentur in Zug, Peter Steiner*, musste seinen Betrieb schliessen.

Um den Schaden etwas zu begrenzen, meldete er deshalb Kurzarbeit an. Sein Antrag wurde auch bewilligt, schreibt der «Tages-Anzeiger». Damit das Geld auch fliesst, gibt es klare Vorgaben. So müssen etwa die Arbeitszeiten genau festgehalten werden.

Sollstunden nicht angegeben

Daran hielt sich auch Steiner. In der Abrechnung gab er an, dass er vor Corona rund 150 Stunden pro Monat gearbeitet hatte. Die tägliche Arbeitszeiterfassung dokumentierte das. Während der Coronakrise gab er schliesslich für jeden Tag an, dass er null Stunden gearbeitet hat.

Trotzdem verweigerte die Arbeitslosenkasse des Kantons Zug eine Auszahlung. Der Grund: Steiner hätte nicht nur die Iststunden angeben sollen, sondern auch die Sollstunden, also wie viel er gearbeitet hätte, wenn Corona nicht gewesen wäre. Das sei der einzige Weg, die Ausfallstunden zu berechnen.

Detaillierte Zeiterfassung notwendig

Das Problem: Als Inhaber des Geschäfts arbeitet Steiner an den einzelnen Tagen unterschiedlich lange. Deshalb orientiere er sich am Monatsdurchschnitt, erklärt er. Anders als Arbeitnehmer könne er nicht genau angeben, wie viele Stunden er an einem Tag effektiv gearbeitet hätte.

Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft war das Vorgehen der Arbeitslosenkasse dennoch korrekt. Auch arbeitgeberähnliche Personen müssten für die Kurzarbeitsentschädigung eine detaillierte Zeiterfassung vorlegen.

Kanton Luzern ist kulanter

Der Kanton Luzern ist in diesem Punkt nicht ganz so streng. Dort reicht es, wenn die monatliche Gesamtzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und die sonst üblichen monatlichen Stunden angegeben werden. Auch andere Kantone handhaben es so.

Steiner will deshalb gegen den Entscheid der Arbeitslosenkasse des Kantons Zug Einsprache erheben.

* Auf Wunsch des Betroffenen hat die Redaktion seinen Namen geändert.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von mebinger
    mebinger, 13.07.2020, 12:09 Uhr

    Ich schäme mich je für diesen Kanton mal im Kantonsrat gesessen zu haben, Bürokratie pur und dumm sowie unmenschlich. Mus ich immer wieder daran erinnern, das Bürokratie barbarisch ist und das sich so ein Amt einfach nur lächerlich macht. Paragrafenreiter vom aller feinsten

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