Das Bundesgericht hat entschieden

Zuger erhält keine IV-Rente mehr

Das Bundesgericht hat entschieden – der Nigerianer muss die Schweiz verlassen. (Symbolbild Justitia)

(Bild: flickr / markus daams)

Einem Zuger mit einer Aufmerksamkeitsstörung wurde vor Bundesgericht die IV-Rente aberkannt. Dies nachdem er selbigen Entscheid der IV-Stelle des Kantons erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht angefochten hatte.

Das Bundesgericht hat einem Zuger die IV-Rente gestrichen. Der junge Mann leidet unter einer Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS). Die IV finanzierte während zehn Jahren eine Hilflosenentschädigung und zahlte Behandlungsmassnahmen, als er noch ein Kind war.

Als Teenager hat der Mann eine dreijährige Lehre als Montage-Elektriker mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis abgeschlossen. Auf Unterstützung konnte er dennoch nicht ganz verzichten, weshalb ihm die IV eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung errichtete.

Kein Rentenanspruch

Weil nicht klar war, ob der Herr auch Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch die Invalidenversicherung hat, liess die IV-Stelle des Kantons Zug ein Gutachten erstellen. Dieses ergab, dass der Invaliditätsgrad zu niedrig sei. Es bestehe folglich kein Rentenanspruch für den jungen Mann.

Das wollte der Versicherte nicht akzeptieren, weshalb er eine Beschwerde gegen den Entscheid der IV-Stelle beim Zuger Verwaltungsgericht einreichte. Damit war er erfolgreich und erhielt 2015 eine Viertelsrente der Invalidenversicherung zugesprochen.

IV-Stelle zieht vor Bundesgericht

Dies wiederum wollte die Zuger IV-Stelle nicht auf sich sitzen lassen, weshalb sie sich ans Bundesgericht wandte. Die ursprünglich festgelegte Ablehnung der Rente sollte bestätigt und entsprechend der Entscheid des Verwaltungsgerichts aufgehoben werden.

Aus dem am Mittwoch veröffentlichen Bundesgerichtsurteil geht hervor, dass sich die IV-Stelle und das Verwaltungsgericht uneinig über die Berechnung des Invaliditätsgrades waren. Das Bundesgericht kam aber zum Schluss, dass die Beeinträchtigung des Mannes zu niedrig ist, um Gelder der Invalidenversicherung zu erhalten.

Die Beschwerde der Zuger IV-Stelle wird entsprechend gut geheissen und der Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde aufgehoben. Dem Mann wird nicht nur die Rente gestrichen, er muss ausserdem die Gerichtskosten in höhe von 800 Franken bezahlen.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon