Der Kanton Zug hat im letztem Herbst die Bestimmungen für denkmalgeschützte Häuser gelockert. Die Vorlage hat bei Fachverbänden für Kritik gesorgt. Nun muss sich das oberste Gericht des Landes mit dem Gesetz auseinandersetzen.
Gegen das neue Zuger Denkmalschutzgesetz ist eine Beschwerde beim Bundesgericht eingegangen. Die fünf Beschwerdeführer wollen damit für Rechtssicherheit sorgen und drei umstrittene Paragrafen abklären lassen, berichtet die «Zuger Zeitung». Sie kritisieren unter anderem, dass Teile des neuen Gesetzes nicht verfassungskonform seien.
Bereits im Vorfeld der Abstimmung letzten Herbst gaben rechtliche Fragen zu reden (zentralplus berichtete). Die Vorlage wurde nach emotionalen Diskussionen im November mit über 65 Prozent deutlich angenommen (zentralplus berichtete). Seit Mitte Dezember gelten die gelockerten Bestimmungen. Neuere Gebäude können zum Beispiel nur noch unter Schutz gestellt werden, wenn der Eigentümer einverstanden ist.
Viel Arbeit für die Verwaltung
Der Kanton Zug erwartet den bundesgerichtlichen Entscheid zwischen Sommer und Herbst. Bis dahin darf das neue Gesetz bereits angewendet werden.
An Arbeit jedenfalls mangelt es nicht. «Innerhalb von zwei Monaten sind bei der Denkmalpflege zwölf neue Anträge auf Abklärung der Schutzwürdigkeit sowie zwei Anträge auf Schutzentlassungen, also Wiedererwägungen früherer Unterschutzstellungen, gestellt worden», sagt der zuständige Regierungsrat Andreas Hostettler im Bericht. Das seien mehr als doppelt so viele Geschäfte.
Das überrascht indes kaum: Die Verwaltung ging bereits am Abstimmungssonntag davon aus, dass eine Welle an Gesuchen eingehen werde (zentralplus berichtete).
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