Unternehmenssteuerreform III

Zug will höheren Kantonsanteil an Bundessteuer

Finanzdirektor Peter Hegglin erklärt Zugs Argumente zur Unternehmenssteuerreform III. (Bild: Archiv zentral+)

Der Zuger Regierungsrat begrüsst die Unternehmenssteuerreform III. Er fordert aber, der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer solle auf mindestens 21,2 Prozent erhöht werden. Der Bundesrat schlägt dagegen eine Erhöhung auf 20,5 Prozent vor.

Das heutige Schweizerische Unternehmenssteuerrecht muss neu ausgerichtet werden, damit sich die in der Schweiz tätigen, international orientierten Unternehmen auch in Zukunft auf eine hohe Rechts- und Planungssicherheit verlassen können. Die Zuger Regierung hat an einer Vernehmlassung des Bundes zur Unternehmenssteuerreform III teilgenommen. In einer Medienmitteilung hat der Regierungsrat zur Reform Stellung genommen.

Die Unternehmenssteuerreform III solle sich noch stärker auf die steuerpolitischen Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Wirtschaftsstandorts konzentrieren, schreibt der Regierungsrat. «Dabei sollen die internationale Akzeptanz und die finanzielle Ergiebigkeit der Unternehmenssteuern berücksichtigt werden.»

«Ungenügend und sachlich nicht angemessen»

Neben den steuerlichen Bestimmungen, die vor allem für international orientierte Unternehmen von grösster Bedeutung sind, enthält die Vorlage Bestimmungen, «welche die finanziellen Folgen für den Bund und die Kantone über viele Jahre und vermutlich sogar Jahrzehnte entscheidend prägen werden», heisst es weiter. Die Aufteilung der Lasten der Reform gemäss Vorschlag des Bundesrates auf je die Hälfte Bund und Kantone, sei aus Sicht der Kantone ungenügend und sachlich nicht angemessen, so die Meinung der Zuger Regierung.

Der Bund habe in steuerlicher Hinsicht bisher in viel grösserem Mass von den privilegierten Gesellschaften profitiert als die Kantone. Daher müsse er auch eine wesentlich grössere Last als die Kantone tragen. Das Verhältnis der Gewinnsteuereinnahmen von Bund und Kantonen beträgt 60 zu 40 Prozent.

Kantone sollen mehr von der direkten Bundessteuer behalten können

Der Regierungsrat fordere deshalb eine markante Erhöhung des Kantonsanteils an den direkten Bundessteuern. Das würde bedeuten, dass die Kantone, welche die direkte Bundessteuer eintreiben, von diesem Betrag jeweils 21,2 Prozent behalten dürfen anstatt wie bisher 17 Prozent. 21,2 Prozent seien dabei das Minimum. Der Bundesrat habe vorgeschlagen, den Kantonsanteil auf 20,5 Prozent zu erhöhen.

Im Nationalen Finanzausgleich (NFA) müsse der relativen steuerlichen Ausschöpfbarkeit mit neuen Zeta-Faktoren Rechnung getragen werden. Zug’s Finanzdirektor Peter Hegglin erklärt: «Im Finanzausgleich wird Zugs Finanzkraft jeweils höher dargestellt als sie tatsächlich ist.» Mit der Einführung von neuen Zeta-Faktoren könne das Versprechen von Bund und Nehmerkantonen, die unterschiedlichen steuerlichen Ausschöpfungsmöglichkeiten bei den natürlichen und juristischen Personen in der Berechnung der Ressourcenstärke zu berücksichtigen, eingelöst werden, so Hegglin.

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